Zy6 Knechtschaft
in Rücksicht der Person und der Rechte derPersbnlichkeit, des M,sten Gutes, was der Mensch besitzt, rechtlich seyn können? Nimmer-mehr! Der Mensch, der einen solchen unnatürlichen Vertrag ein-gehen könnte, ist ein Blödsinniger, der durch die Gesetze gegen dieFolgen seiner Thorheit, die er nicht begreift, geschützt werden nmf;aus dieser Thorheit Vortheil ziehen zu wollen, bleibt, in jedemFalle höchst unrechtlich. Diejenigen jedoch, welche die Knechtschaft,gleichviel unter welcher Form, in Schutz nehmen, berufen sich un-gleich weniger auf ihre Rechtmäßigkeit, als vielmehr darauf, dassie des Vortheils der Berechtigten wegen beibehalten werden möchte,daß diese durch ihre Aufhebung einen nicht zu berechnenden Verlust ,erleiden würden. Es kommt also hier hauptsächlich auf die E»t- ^scheidung der Untersuchung an, ,ob der unfreie Gezwungene ebenso viel und so gut, oder vielleicht noch besser und mehr arbeitet,als der freie Freiwillige, und ob der Lohn, der dem Letzter» aller-dings für seine Arbeit gereicht werden muß, mit den Kosten imVerhältniß steht, welche der Unterhalt des Unfreien dem Herrnverursacht. Der erste Punct wird durch die Vernunft und die Er-fahrung von beiden auf vollkommen gleiche Weise beantwortet. Dieerstere sagt, daß es gegen die menschliche Natur streite, daß der-jenige, der nur durch Zwang zu einer Arbeit vermocht werde, v»»der er übrigens weiter durchaus keinen Vortheil zu hoffen habe,so viel beschicken sollte, als der, dessen Vortheil größer wird, jemehr er arbeitet, der von seiner Arbeit auch allein den Vortheilzieht. Sie zeigt, daß der Unfreie durchaus nicht viel arbciienwollen könne, denn er muß fürchten, daß, je mehr er arbeitet, ihm >desto mehr auferlegt werde, daß er daher das Interesse habe, sowenig als möglich zu arbeiten, während bei dem freien Arbeitergerade die entgegengesetzten Triebfedern wirken. Die Furcht ist einungleich schwächeres Motiv, als das eigene Interesse; gegen dieStrafe selbst wird der unfreie rohe Mensch abgestumpft. Noch un-gleich mehr aber muß sich dieser Unterschied bei der Qualität derArbeit bewähren. Wer ungern arbeitet, und der Gezwungene ar-beitet jederzeit ungern, wird nie auf die Vervollkommnung seinerArbeit bedacht seyn. Was liegt ihm daran, ob die Arbeit gut oderschlecht ausfällt, sobald er nur keine Strafe zu befürchten hat?Er arbeitet nur was ihm aufgegeben ist; selbst auf Verbesserungenzu sinnen, fallt ihm nicht ein; theils ist er dazu nicht im Stande,den» die unwürdige Behandlung, die er erduldet, stumpft seineäußern und innern Sinne ab, theils würde er aber ja auch dadurchselbst nicht den geringsten Vottheil haben. Nicht so der Freie; jevollkommener er arbeitet, desto mehr wird seine Arbeit gesucht wer-den ; jede Vereinfachung, jede Vervollkommnung, die er dabei an-zubringen vermag, gereicht ihm zum Vortheile und er allein hatden Gewinn davon zu erwarten. Wann ward auch je eine Arbeit,die etwas mehr als die einfachsten Handgriffe, die irgend Nachden-ken erforderte, durch Unfreie vollendet? — Aus dem vorhergegan-genen beantwortet sich auch die zweite aufgeworfene Frage beinahschon von selbst, ob nämlich der Lohn, der dem freien Arbeiter ge-reicht werden muß, mit den Kosten im Verhältniß stehe, die derUnterhalt des Unfreien erfordert; es versteht sich von selbst,hier auch zugleich mit in Anschlag gebracht werden muß, daß derFreie erwiesener Maßen mehr und besser arbeiten werde, als derUnfreie, der obendrein bei seiner Arbeit durchaus nichts, keine Ge-