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und Dessau. Nachdem nun auch Sigesmund I. gestorben war, unddrei Söhne hinterlassen hatte, bemächtigte sich Albert IV. anfangsder Besitzungen derselben, trat ihnen aber endlich, durch einen Ber-trag, Dessau, Köthen, Wörlitz, Raguhn und Jeßnitz ab. Nach Al-brechts IV. Tode, und nachdem dessen drei Söhne in den geistlichenStand getreten waren, wurden nun wieder sämmtliche Anhalt-KL-thenschen Länder unter Georg I., dem einen jener drei SöhneGiegmunds I., welcher die andern überlebte, vereinigt. Dieser be-erbte seinen Vetter, Bernhard VI., von Bernburg, welcher ohnemännliche Erben gestorben war, wodurch also Anhalt-Bernburg anAnhalt-KLthen kam. Er starb am 21. Sept. 1474 zu Dessau, nach-dem er noch vor seinem Tode seine sämmtlichen Besitzungen in zweiTheile, Köthen und Anhalt getheilt hatte und diese unter seine fünfSöhne vertheilt hatte. Nachdem drei davon gestorben waren, ge-langte der eine der beiden noch lebenden, WaldemarIV., zu denBesitz von Köthen und starb daselbst i 5 o 8 . Sein Nachfolger Wolf-gang erhielt 1646 Bernburg, Gandersleben, Coswig, Wörlitzund die Hälfte von Jerbst. Er nahm den lebhaftesten Antheil ander Reformation und unterzeichnete späterhin die augsburgische Cvn-feffion und den schmalkaldischcn Bund. Dafür ward er nach derSchlacht bei Mühlberg (1647) geachtet, und sein Land von Earl V.dem Grafen von Ladrona geschenkt.. Dieser, der sich daselbstvermuthlich nicht sicher glaubte, verkaufte sein Besitzthum an Hein-rich Reuß, Burggrafen von Meisten, Wolfgqngs Schwestersohn.Wolfgang erhielt daraus iggo, aus dringende Verwendung seinerWettern und nach Wiedererstattung jener KaufsuMme, sein Land zu-rück und suchte dasselbe, da es- sehr verheert war, durch weise Re-gierung wieder in Aufnahme zu bringen. Nachdem er 1662 die Re-gierung seinen Vettern abgetreten hatte, starb er am 2?. Märzi 56 S. Von diesen Bettern gelangte, nach Absterben der Uebrigcn,Joachim Ernst 1670 zum Alleinbesitz der sämmtlichen anhalti-schen Besitzungen. Er bezeigte sich ungemein thätig für die Wohl-fahrt des Landes, sowol durch Verbesserung der Untcrrichtsanstalten,als auch durch Belebung aller Zweige der Landesindustrie. Er starbam 6. Der. 1536. Ihm folgte von seinen acht Söhnen JohannGe 0 rgI., der in jeder Hinsicht in die Fußstapfen seines edlenVaters trat, aber nur gewissermaßen als Vormund seiner noch übri-gen unmündigen Brüder regierte, mit denen er demnächst die anhal-tischen Besitzungen theilte, so, daß Ludwig, Joachim Ernst'sjüngster Sohn, 1S06 Käthen bekam. Seine Regierung zeichnete sichdurch wohlwollendes Interesse für Künste und Wissenschaften aus:so hatte er, z. B. den bedeutendsten Antheil an der 1617 gestiftetenfruchtbringenden Gesellschaft, oder dem Palmorden. Die Wunden,welche der dreißigjährige Krieg auch seinem Lande geschlagen hatte,suchte er durch weise Verwaltung nach Möglichkeit zu heilen. Nachstimm Tode, welcher am 7. Jan. 1649 erfolgte, kam sein SohnWilhelm Ludwig zur Regierung. Dieser starb am i 3 . Aprilr 6§5 ohne männliche Nachkommenschaft. Räch dem bei der Theilungvon 1606 geschlossenen Vertrage fielen nun 166s die köthenschen Län-der an die Söhne August's, ältern Bruders Ludpstgs, Lebrccht und«Manuel, welche früher Plötzkau besessen hatten, das aber nun an«le Linie Bernburg fiel. Da bald darauf Lebrecht am 7. Nov. »§69ohne Erben starb, so vererbte der ganze köthensche LLndertheil ausseinen Bruder Emanuel. Dieser starb am 8. Nov. »670 «nd hin-