4§2 Kricgsrecht Kriegsschiffe
Gerichten spottweise belegten Anstalten noch weiter heißen mögen,sind ja leider auch in Deutschland nicht unbekannt geblieben. —Unter dem Ausdrucke Krieg s lasten werden überhaupt alle dieaußerordentlichen Beschwerden begriffen, welche der Krieqszustandfür die Bürger mit sich führt, wie Einquartierungen, Kriegsfuh-ren , Natural- und Geldlieferungen aller Art; mit dem WorteKriegsschäden dagegen gewöhnlich die Verluste bezeichnet, diedurch den Krieg selbst verursacht worden, wie z, B. Verwüstungenvon Gebäuden und Feldern, Vernichtung des Biehstandes, Brands. w. Die Vertheilung des durch dergleichen Kriegsschäden ver,ursachten Verlustes und des dafür den Beeinträchtigten zu geben-den Schadenersatzes, ist allerdings ein sehr schwieriger Punct, dervorzüglich in unsern Tagen, wo die Kriegsschäden so häufig undansehnlich waren, oft zur Sprache gekommen ist. <ür.
Kriegsschiffe (s. Marine). Die Kriegsschiffe, deren be-kanntlich gegenwärtig England allein über tausend, bei weitemmehr als das übrige Eurova zusammengenommen, besitzt, werdenauf verschiedene Weise eingetheilt. In die erste Classe gehören dieLinienschiffe, d. h. solche Schiffe, welche in Seeschlachten in derLinie fechten. Sie zerfallen wiederum in Schiffe vom ersten Rangeoder Dreidecker, die 98 Kanonen und darüber führen, in Schiffevom zweiten Range von 74 bis 90 Kanonen, in Schiffe vom drit-ten Range von 64, 74 und 80 Kanonen, und in Schiffe vom vier-ten Range, wozu gewöhnlich alle diejenigen, welche 54 bis 60 Ka-nonen führen, gezählt werden. Die Schiffe von 5 c» Kanonen bil-den bei den Engländern eine eigene zweite Klaffe, und werden re-gelmäßig von ihnen nicht mit zu den Linienschiffen gerechnet, ob siegleich auch wohl zuweilen in die Linie gestellt werden; bei den Hol-ländern und Franzosen dagegen galten sie immer als Linienschiffe-Die dritte Klaffe wird gebildet durch die Fregatten, die sich sowoldurch die geringere Zahl, ihrer Kanonen , als noch mehr durch dasleichtere Kaliber derselben unterscheiden, weswegen sie auchnicht in der Linie gebraucht werden können; man versteht darunterSchiffe von 24 bis 46 Kanonen. In die vierte Klasse endlich ge-hören die verschiedenen Arten der kleineren Kriegsfahrzeuge, dieSchebecken, Brigantinen, Bricks, Kutters, Kanonenböte u. s. w.;die Zahl der Kanonen, die diese führen, ist sehr verschieden. Schwe-den und Rußland besitzen außerdem noch eine aus flachen Schiffen,die allein in den Klippen des finnischen Meerbusens gebraucht wer-de» können, bestehende Gcheerenflotte; auch pflegten einige im Mit-tclmeere gelegene Staaten Galeerenflotten zu unterhalten. Die' Kriegsschiffe führen in der Regel eine doppelte Bemannung, beste-hend zum Theil aus Matrosen, die nur durch eine lange Uebunggebildet werden und daher nur in Staaten, die eine beträchtlicheHandelsschiffayrt haben, in hinlänglicher Menge gefunden werdenkönne» und aus Scesoldaten, die ein besonderes, in Regimenter,gleich wie die Landtruppen getheiltes, stehendes Corps bilden, wo-gegen die Matrosen gewöhnlich in Friedenszeiten größtentheils ent-lassen und nur beim Ausbruch eines Krieges, durch Werbung oderConscription von neuen zusammengebracht werden. Die Seesolda-ten werden »abzüglich bei Landungen und zu dem militarischeuPolizeidienste auf den Schiffen selbst gebraucht; auf jedem einzel-nen Schiffe ist jedoch der Befehlshaber der Seesoldaten dem Com-mandeur des Schiffs untergeordnet. Die Befehlshaber der See-