Band 
Fünfter Band. Von I bis L.
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SZS Lally

Rathe und Lally fast vom ersten Augenblicke seiuer dortigen An- >kunft an geherrscht, und oft sehr lebhafte Scenen veranlaßt hatte.Ueberhaupt konnte Lally seine Jnstructionen nicht vollkommenerverletzen, als er es bis dahin gethan hatte. Pondichery ging ver-loren, und der Mangel an Proviant, der daselbst herrschte, wardie vornehmste Ursach davon; Lally hatte diesen Zweig der Ver-waltung mit der äußersten Nachlässigkeit betrieben. So ließ ersich eine Zufuhr Lebensnüttel wegnehmen, weil er nicht für Mit-tel und Wege gesorgt hatte, sie in die Stadt zu schaffen. Er wei-gerte sich sogar, von gewissen Vorschlägen, die man ihm zur Her-beischaffung von Proviant gethan hatte, Gebrauch zu machen. Za,endlich wollte er sogar nicht einmal, daß die Colonie von Pondicheryden Trost einer ehrenvollen Eapitulation haben sollle; denn er ergab isich am rS. Jan. 1761. den Engländern auf DiScrekion, und diese !zerstörten von Grund aus eine Stadt, deren Wohlstand und Glanznoch kurz zuvor jedermann in Erstaunen gesetzt hatte. Der Rath Ivon Pondichery, so wie alle französische Gefangene, und unter !ihnen auch Lally, wurden nach Europa zurückgeführt. Alle hattenihre gegenseitigen Beschwerden vor sich hergehen lassen; klagte Lally >seinerseits über alle übrigen, so klagten die übrigen wieder über ^ihn. Der Kriegsminister, welcher die wahre Ursach von dem Ver-luste Pondicherys erfahren wollte, ließ Lally arretircn, ihm denProceß machen, und beschloß, dem Gange des Rechts freien Laufzu lassen. Dieß geschah mit eben so viel Genauigkeit, als Unpar-teilichkeit, wie Lally in seinen aus der Bastille geschriebenen Brie-fen selbst gesteht. Am 6. Mai 1766 wurde die Sentenz gespro-chen, und Lally, da er überführt sey, das Interesse seines Königs,des Staats und der indischen Compagnie verrathen, und gegendie Unterthauen des Königs sowol, wie Fremde seine Macht wis-braucht zu haben, des Todes schuldig erklärt und seine Güterconsiscirt. Das Urtheil wurde vollzogen, und Lally endigte imbgstcn Jahre sein Leben auf dem Schaffotte. Ob nun gleich einigevorzügliche Rechtsgclehrte der Meinung waren, Lally habe die Lo- ^Lesstrafe verdient; so schien doch, im Ganzen genommen, das überdenselben gesprochene Urtheil auf den Grundsätzen des Rechts zuberuhen. Nichts destoweniger suchten einige Jahre nachher meh-rere Schriftsteller', unter andern Voltaire, über die Rechtmaßig-keit jenes Urtheils ein nachtheiliges Licht zu verbreiten, und brach;ten es endlich dahin, daß der Gtaatsrath dasselbe am -Z-Mai1778 cassirte, und es dem Parlemente von Roucn von neuem MDurchsicht übersandte. Da jedoch bei dieser Gelegenheit Lallys Sohn,Lally-Lolendal, den Herrn von Leyrit, damaligen Gouverneurvon Pondichery, in seinen darüber abgefaßten Memoiren heftig an-gegriffen hakte: so erhob sich dagegen der Reveu desselben, Herr v°oEpremesnil, und wurde auch von dem dortigen Parlemente alsGegenpartei angenommen. Da jedoch der Herr von Lally -Tolen-dal die Aussagen dieses neuen Gegners fürchten zu müssen glaub-te : so appellirte er von neuem an das Parlement von DiM,welches jedoch den Ausspruch des Parlements zu Paris bestätigte,und das Andeuten Lallys vcrurtheilte (oonärunna ia memmrecle bmlix). Lally-Tolendal behauptete, das Parlement von Dll»"habe aus Dummheit denjenigen Mord gut geheißen, den das Pak.lemcnt von Paris aus Grausamkeit begangen habe, und wend»sein Möglichstes an, jenes Urtheil des Parlements von Paris n«) !