Landstande züz
früher unter den Schwaben (Sueven) als unter den Sassen, weiljene früher als diese mit auswärtigen Ländern, besonders mit denRömern, in langwierige Kriege geriethen. Die Sassen brachtenanfänglich ihren Fürsten zur Führung des Krieges nur freiwilligeGaben, die meistens in Naturalien bestanden; allein solche erbe-tene Gaben (Baien, Banden) verlangten in der Folge auch dieGeleiksführer, welche mit ihren Gesellen dafür die Pflicht über-nahmen, die Nationalfehden auszufecht-n; der erste Keim stehenderHeere und deren Besoldung von der Ration! Schon dadurch wardmanches Allode (freie Gut) mit Lasten beschwert, wovon die äl-teste einfache Verfassung nichts wußte, als noch jeder Wehr imHeerbanne zur Vertheidigung seines Heeres auszog, währendWeib, Kinder und Knechte die Wirthschaft zu Hause fortsetzten.Zn dieser Zeit war die Rationalreprassntation durchaus persön-lich; denn jeder freie Mann erschien in der Versammlung stimm-fähig, und der Edelinge, selbst der Fürsten Stimme, galt nichtmehr, als die der Gemeinfceien. Im Namen des unsichtbarenGotteS leitete vielmehr der Priester, als Gottes Stellvertreter,durch Zeichen (Wiehern der heiligen Rosse, Loose u. s. f. dasGanze nach den Absichten der Großen, mit denen er einverstandenwar. Die zweite Hauptepoche der deutschen Steuerverfassungtrat ein, als Carl der Große auch Norddeutschland Unters frän-kische Joch gezwungen hatte. Die Hecrbannspflichtigen mußtensich nun jährlich dreimal dem Edelvoizte zur Musterung stellen,und dabei ihm ein gewisses Maaß Proviantkorn, den Bakcpfennigoder ein Huhn u. s. f. liefern. Dieß waren die ersten ordentlichen undstehenden Steuern, die dem Volke aufgebürdet wurden. Bald folg-ten die Charikativen oder Auxiliengeldtr für den König; die Heer-steuern und Hostendienste von allen kränklichen Leuten, die nicht mitinsFeldziehen konnten ; die Heerbannsbrüchen derer, welche sich demAufgebote nicht stellten; die Sendgelder für den königlichen Send-grafen und für dieBischöffe, welche zum Landgerichte und zur Kir-chenvisitation im Lande herumreiseten; der Tribut, Inkorsnäa ge-nannt, und die königlichen Zölle, welche Steuern auf allen Land-eigenthümern ohne Unterschied des Standes lagen, und wobei derAdel gar nicht, die Geistlichkeit nur in sofern verschont blieb, daßjeder Kirche ein steuerfreier Hof verwilligt wurde. Die Unfreienwaren dagegen zur Frohne, zur Entrichtung des Königs-Pfennigs,des Grafenschatzes und des Zehnten verbunden; auch hatte eben-em der königliche Sendzraf die Befugniß, beim Ausbruche desKrieges in seinem ganzen Gau auf zwei Drittheile des im Feldestehenden Getreides Beschlag zu legen, und solches als Magazin-korn fürs Heer zu benutzen. Die dritte Hauptveränderung er-litt das Steuerwescn, als der Heerbann einschlief und der Dienst-kehnsmannschaft weichen mußte. Nun galt der Grundsatz: werkeine persönliche Kriegsdienste leistet, wird mit einer ordentlichenSteuer belegt; Stifter und Klöster müssen dagegen die geringernKriegslasten des HeerwagenS, 'der Herberge und der ersten Badettagen. Jetzt war schon die Masse der Ration unfrei; Adel undGeistlichkeit repräsentirten das Ganze. Die Rationalversammlun-gcn verschwanden, und an ihre Stelle traten Landtage, wo dersurft dem Adel und der Geistlichkeit seine Wünsche und Federun-gen vorlegte, dazu ihre Beistimmung und die Bewilligung derB«ndcn (Steuern), deren er bedürfte, erbat. Natürlich schob nun