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Fünfter Band. Von I bis L.
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Landwehr Landwirthschast 569

l jeglicher Schlupfwinkel des Landes haben, so müssen sie dem Feinde> ein furchtbares Heer seyn, weit furchtbarer, als ordentliche Sol-daten, weil sie allenthalben erscheinen und allenthalben wieder ver-schwinden können. Aber nur, wann der Feind da ist, steht derLandsturm auf; ist die Gefahr vorüber, so kehrt jeder, nach Ge-fallen, zn seinem gewohnten Geschaffte zurück. Im Kampfe selbstbedient der Landflnrm sich aller Waffen, womit er seine Verfolgerauszurotten vermag: Büchsen, Flinten, Speere, Keulen, Sensenu. s. w.; auch ist ihm jeder Betrug, jede Hinterlist gegen seinenBedrücker erlaubt. Aber um der Landwehr sowol, wie dem Land-sturm, seine volle Kraft, seine eigentliche Wirksamkeit zu gebe«,muß jeder einzelne deutsche Mann an seinem Theile arbeiten, waser vermag. Besonders soll der Adel voranstehen und vorangehen,um sich mit Ehre, Stolz und Seelenhoheit dem Vaterlande zuj , opfern und fürs Vaterland zu sterben, damit die Kleinen dem Bei-! spiele der Großen folgen, und im Nothfalle jeder Einzelne sein Le-ben für die Freiheit Aller wage. Die Bsamten, groß und klein,

! müssen bedenken, daß sie nur darum an ihrem Platze stehen, damitGerechtigkeit und Tugend in der Welt sey, und daß sie lieber tau-! sendmal umkommen sollen, als gegen ihr Volk und ihres Volkes

^ Ehre helfen, anordnen und befehlen. Die Gelehrten, die Priester

uud Lehrer des Volks und der Jugend sollen nicht vergessen, daßsie, nächst den Herrschern, das höchste Amt verwalten, und daßauch sie, wenn nicht stets durch die That, doch mit dem Worte denFeind zu vernichten streben müssen. Wird so in Kraft und Ein-sicht von Landwehr und Landsturm für Freiheit und Sicherheit desVaterlandes gestritten; so ist kein Heer auf der Welt (öderesmüßten solcher feindlichen Schaaren mehrere Millionen auf einmalins Land dringen, welches doch nicht möglich ist) im Stande, dasLand zu unterjochen, sondern es muß entweder eines schmählichen To-des sterben, oder sein erbärmliches Heil in einer noch erbärmlichernFlucht suchen.

Landwirthschast (die), auch schlechtweg Oekonomie ge-nannt, ist theils ein Gewerbe, theils eine Wissenschaft. Bei derLandwirthschaft als Gewerbe, wendet der Landwirth zur Erreichungseines Zweckes alle Anstalten und Bemühungen dergestalt an, daßer durch den geringsten Aufwand von Zeit, Raum, Kosten und Ar-beit die nützlichsten Pflanzen und Thiere in ihrer größten Güteund Vollkommenheit hervörbringen, seine Erzeugnisse bis zum Ver-brauche gut aufbewahren, und nach Abzug der Hervorbringungs-kostcn unter allen Orts- und Aeitverhältnissen den höchsten reinenErtrag daraus gewinnen kann. Allein die Landwirthschaft alsWissenschaft lehrt die besten, gewissesten, auf Erfahrung und Ver-nunft gegründeten Regeln in einer logischen Ordnung, wie jene er-wähnten Anstalten und Bemühungen des Landwirths eingerichtetwerden müssen, damit der Zweck der Landwirthschaft aus die ge-schwindeste, leichteste, vollkommenste und angenehmste Art erlangtwerden möge. Nach diesen Beziehungen beschäfftigt sich die Land-wirthschaft in der weitläufigsten Bedeutung mit Wiesen-, Feld-,Garten- und Waldbau, mit der Viehzucht, Bienenzucht, Fischerei,Brauerei, Brennerei >c. und mit der Landhaushaltungskunst. I»^ucksicht auf die Erlernung derselben theilt man sie in die theore-tische, d. h. wissenschaftliche, oder nach dem von einigen Neuernangenommenem Sprachgebrauchs, rationelle, und in die praktisch-