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gentlichen Verstände lasterhaft nennen können. Dasjenige im Men-schen, was ihm die pflichtwidrigen Handlungen erleichtert, ihn dazureizt, und im Gegentheile die Ausübung pflichtmäßiger Handlungenerschwert, heißt natürliche Anlage zum Laster. So wie es etwasAngeborenes in der Tugend giebt, so giebt es auch etwas Angebo-renes im Laster. Es thut dasselbe dadurch dem Laster Vorschub,daß es die sinnlichen Reize und natürlichen Neigungen befriedigt,welche, ohne das S.ittengcsetz um Rath zu fragen, befriedigt seynwollen. Diese Anlagen können von tausend zufälligen Ursachen her-rühren, die nicht in der Gewalt des Menschen gestanden haben, undkönnen daher, als solche, und in sofern der Mensch durch seine Will-kühr zu deren Entstehung nichts beigetragen hat, demselben auchnicht zugerechnet werden. Aber da das moralische Gesetz unbedingtgebietet, daß alle Neigungen von dem obersten Grundsätze allerSittlichkeit abhängig gemacht, und die Reize der Sinnlichkeit undder Neigung nicht anders, als auf eine moralische Weise befriedigt,oder, wenn dieses nicht möglich seyn dürfte, gänzlich abgewiesenwerden sollen; so muß es auch in der Gewalt des Menschen stehen,selbst mit vielen Anlagen zum Laster, dennoch tugendhaft zu seyn.Diese Anlagen zum Laster liegen sowol in den natürlichen Erkennt-niß- und Begehrungskraftcn, als in dem Baue des Körpers, in demTemperamente desselben, in seiner natürlichen Schwäche, im Mangeloder Ueberfluß der Säfte u. s. w. Außer diesen natürlichen Nei-gungen zum Laster giebt es noch viele andere äußere Veranlassungenzu demselben. Dahin gehören Erziehung, Beispiele, Umgang, Mo-deton und gegebene Aergernisse. Allen diesen entgegen zu arbeiten,ist der Zweck der Sittenlehre. Ohne uns hier weiter in eine Ber-gleichung der Sittlichkeit und Tugend der Vorzeit und Gegenwarteinzulassen, glauben wir dreist behaupten zu können, daß unter densogenannten policirten Völkern die Lugend stets im umgekehrtenVerhältnisse mit deren Verfeinerung gestanden habe. Je eindrin-gender es nämlich den Menschen gelehrt wird, nur immer nach Glück-seligkeit zu streben, je sicherer ihm diese von den Rcligionslehrernwo nicht hier, doch wenigstens in in jener Welt verheißen wird, jeweniger dabei natürlich von dem einzig wahren und einzig statthaf-ten Sittengesetze: Entbehre, die Rede ist, je mehr muß, beidiesem unmäßigen Streben nach Glückseligkeit, Selbstsucht und Neiderregt, also folglich das Laster, welches eben darin besteht, daß esnur immer genießen will, befördert werden. Dieses Streben nachGlückseligkeit muß überhaupt zur Uebervortheilung des Nächsten füh-ren: denn wo jedermann nach Glück strebt und nie entbehren, son-dern nur stets genießen will, da müssen nothwendige Collisionenentstehen, die mehr oder weniger zur widerrechtlichen Benutzung derMittel, um zum Zwecke zu gelangen, führen werden. Mit der er-höhten Verfeinerung der Sitten also, die im Allgemeinen stets zumoralischer und physischer Werderbtheit geführt hat und ihrer Naturnach auch führen muß, wird das Laster stets über die Lugend denSieg davon tragen. Auch wird es ewig in der Schwäche der mensch-lichen Natur begründet feyn, daß die Menge des Lasters stets grö-ßer ist, als die Menge der Tugev«i. Gesetzt auch, die Tugend ge-langte endlich dazu, allgemein und' ohne alle Einschränkung auf derErde verbreitet zu werden, würde sie dann nicht, eben weil ihr derGegensatz, und mit ihm jedes Streben nach innerer Consequenz undHaltbarkeit fehlte, bald wieder in ihr Nichts aufgelöst werden und