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Fünfter Band. Von I bis L.
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Lehnswestn 621

bingunz b«r Lehnstreue (des Beistandes mit Rath und That) ein-geräumt ist, welche Treue auch gegenseitige Pflicht des Obereigen-lhümers (Lehnherrn) ist. Lehn unterscheidet sich von anderm Ei-genthum (Allode) besonders durch die Beschränkung, ohne Einwilli-gung des Lehnherrn nicht veräußert werden zu dürfen, durch ge-wisse Leistungen, die der Vasall gewöhnlich ihrentwegcn überneh-men muß (Lehndienste), und durch eine besondere Art der Verer-bung (Lehnsfolge). Die Gründe hieven und die Natur der Lehne,wird eine Herleitung derselben von ihren Ursprüngen am bestenklar machen. Die Liebe unserer Vorfahren zum Krieg war s» .groß und unersättlich, daß der Krieger, um Waffenthaten zuüben» nicht abwartete, bis sein Volk mit einem andern in Feind-schaft gerieth. Privatfehden mußten im Frieden die Stelle desKrieges ersetzen, und fehlten auch diese, so zog der Jüngling undMann Wochen, Monate, Jahre lang auf Adentheuer aus, undbefehdete entweder für eigene Rechnung angrenzend« Stämme,oder nahm Theil an den Feldzügen anderer gerade im Kriege be-griffenen Nationen, die er deshalb begierig aufsuchte. Die Reichenund Mächtigen wurden auf solchen Zügen gewöhnlich von einerAnzahl gleich tapferer und kriegsfreudiger, aber ärmerer Jüng-linge begleitet, die, von ihnen mit Lebensmitteln, wohl auch Waf-fen, versehen, ihr Gefolge ausmachten. Dieses Gefolge, welchesschon Cäsar und Tacitus kennen, war durch festere Bande, alsdie vorübergehende Kriegslust, oder den wenig beständigen Vor-theil an seinen Häuptling gekettet; wie denn überhaupt der alt«Deutsche keine Verbindung anders, als für ewige Dauer, einzuge-hen pflegte. Nicht für Einen Zug schloß der Mann aus demWolke sich den vornehmen Helden an; dem, den er einmal gewählt,blieb er, wenn jener (was unerhört war) die Treue gegen ihn ver-letzte, sein ganzes Leben gewidmet, und stets, auf Entbietung,zu neuen Zügen und Abentheuern bereit; auch wenn das ganzeWölk (der Heerbann) zum Kriege auszog, bildeten die Getreuenum ihren Hauptmann eine heilige unüberwindliche Schaar. DasLeben und die Freiheit des Hauptmanns sah jeder als ein ihmvertrautes Heileigenthum an, und derjenige aus dem Gefolge, derdessen Tod oder'Gefangenschaft überlebt hätte, würde als einNiederträchtiger ewig beschimpft gewesen seyn. Der Heerbanns-herzog selbst, stets einer der begütertsten Hofbesitzer, hatte alle-mal eine zahlreiche Schaar solcher Gefährten um sich. Außer Waf-fen, Rossen und Lebensmitteln erhielten diese Gefährten (oderGesellen, daher das spätere, barbarisch-lateinsche Wort Vrwulluo)keinen Sold, dagegen den gebührenden Antheil der gemachtenBeute, nachdem der Anführer den seinigen vorausgenommen (wo-her der Ausdruck; Vornehmen, zu leiten seyn dürfte). Bei denfolgenlosen Zügen einzelner Abeutheurer gegen nachbarliche Völker,»der auch, wo sichs thun ließ, in die römischen Provinzen, bestaubdiese Beute natürlich nur in Kleidern, Waffen, Kostbarkeiten,Sclaven; als aber die Massen der Nordländer sich erobernd gegenden Süden wälzten, und bei der Theilung des gewonnenen Landesden Königen oder Herzögen und ihren Unterbesehlshabern bedeu-tende Landestheile zufielen, gaben sie davon gewisse Grundstückean ihre Betreuen um auf Lebenszeit den Nießbrauch davon zu zie-hen. Dies« Güter hießen ke»eLaia oder Le h n e, weil sie denBesitzern nur geliehen waren, um nach ihrem Tvde an den Eigen-