Lehnsweserr 647
recht aufhoben. An der Stelle dieser Gemeinschaft hat man seitdem izten Jahrhunderte in den obengenannten Ländern gleicheWirkung einem blos der Form nach bei der ersten Belehming er-langten, und sodann bei allen Theilungen und Sterdefällen vor-dehaltenen und erneuerten Miteigenthüm (Mitbelehnschaft, gc-sammte Hand) beigelegt. Vortrefflich geeignet war, in Zeitendes Freiheitsgeistes und der Unbiegsamkeit gegen die eigentlicheStaatsgewalt, die Lehnsversassung, um die Zügel der im Volkezerstreuet«» Masse von Kräften, zum Erstarken nach Außen, unddoch ohne Gefahr für die Freiheit, in die Hand des Staatsober-haupts, als Oberlehnsherrn, zu legen. Allein wie jede menschlicheEinrichtung den Keim der Ausartung in sich trägt, so litt auchdie Reinheit und Wirksamkeit der Lehnsvcrhältniffe, und mit ihrdie auf sie gebauete Staatsverfaffuug nur zu bald unter einemGeiste des Ungehorsams nnd der Empörung, der desto allgemei-ner ward, je mehr die Fürsten zu merken anfingen, daß nach derNatur der Lehnsversassung nicht sie vom Könige, sondern dieservon'ihnen abhängig sey. Denn diescVerfassung gab demLehnsherrnkeine andere Sicherheit ihres Gehorsams, als den Lehnseid, unddie Androhung von Strafen, zu deren Vollziehung vor allemMacht gehörte, während der König in den meisten Staaten seineMacht entweder durch eigene Belohnungen oder die Anmaßungender Fürsten unter diese ^ertheilt sah. So gelang es den Kron-vasallen in Deutschland, Italien und im ältern Frankreich, demKönige fast alle Gewalt, bis auf die äußere Ehre des König-thums zu entziehen, uud er konnte in jenen Landern nie, inFrankreich nur nach zufälligem Aussterben der großen Baronen-geschlechter,, zu einer neuen, von der Lehnsherrlichkeit unabhängi-gen Königsgcwalt (Souveränität) gelangen; während die glück-lichen Brüten allein aus dem Kampf der königlichen und derBasallengcwalt, ein Gleichgewicht derselben, in einer der Vollkom-menheit nahen Staatsversassung, hervorgehen sahen. Als in derneuen Zeit (die eben so gut, als von der Reformation, von derErfindung des Schießpulvers an gerechnet werden könnte) dieVeränderung des Kriegswesens Alles umgestaltet, und die Lehns-miliz nun eben so völlig von den stehenden Heere» verdrängtwurde, als sie selbst den Heerbann verdrängt hatte, da bliebgleichwol das Gerippe dieses abgestorbenen Körpers, die in ih-rem Werth nur durch die Lchndienste bedingte Lehnsversassung,stehen, eine Trümmer der Vorzeit, zu unnütz und unbequem, umehrwürdig seyn zu können. Die Lehndienste würden nicht mehrgefedert werden, weil sie undräuchhar wären; gleichwol werdensie mit Geld (Ritterpferden) abgekauft. Es darf auch Nie-mand wunder nehmen oder erzürnen, daß man an die Abschaf-fung dieser allen Formen nicht früher gedacht hat; denn warnicht so manches wohlerworbene Recht, so manches, wenn gleichnun zwecklose, doch ohne despotische Willkühr nicht zu zerschneiden-de Verhältniß daran geknüpft? Die Reste des Hehnswescns sindmehr unbequem als schädlich; ihre Abschaffung konnten Franzosenund ihre Jünger an Orten ihrer Zwingherrschast leicht verfügen;(denn was ist leichter als einem Rechte entsagen, das man niegehabt?) jetzt würde sie, in eben diesen jetzt neu lustrirten Län-dern, von Seiten der wieder eingesetzten Fürsten nur eine edle'Entsagung eines Theils ihrer geachtetsten Regierungsrechte seyn,