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Fünfter Band. Von I bis L.
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Luxemburg

Luxus

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st ein sie Bastike, wo er ein Loch, welches sechs und einen halben Schritt' noch lang war, bewohnen mußte. Nachdem er einige Male ganz zweck-los verhört worden war, und vierzehn Monate in der Vastille zu-»erzoz gebracht hatte, sehte man ihn in Freiheit, ohne jedoch weder überGra- , seine Schuld noch Unschuld einen Ausspruch gethan zu haben. Sohin- sonderbarer Natur dieser Prozeß war, eben so sonderbar war esroßcn auch, daß der M-wschall, nach seiner Entlassung aus der Vastille,Ba- seinen Hofdienst, als Eapirän der Leibgarde, vor wie nach versah,bösen und daß der König dieses Prozesses auch mit keinem Worte gegen

nche- ihn Erwähnung that. Die beste Art, wie er sich wegen der ihm

urgs, gemachten Beschuldigungen vertheidigen konnte, waren die Siege,vs er welche er kurz darauf über die Holländer erfocht. Er starb amr. Jan. 1695, und ganz Frankreich beweinte in ihm den größten

lstaa- General seiner Zeit. Merkwürdig und allen Helden ins Gedächt-

r zu- niß zu rufen, sind die Worte, welche er sterbend aussprach: ,,Jetzt,>llan- wo ich vor den Richterstuhl des allmächtigen Gottes treten muß,ging wünschte ich, statt aller meiner Siege, den Armen ein Glas Wasserbliche um Gattes Willen gegeben zu haben."

ltach- Luxemburg, Hauptstadt im ehemaligen Herzogthume glei-

eohiit cheg Namens, während des französischen Kaiserthums im Departe«

hißte ment lies I-'oröts, am Flusse Elz (Alzet, Arsitz), ist eine der wich-

fzu- tiasien Festungen in Europa. Die Zahl der Einwohner beläuft

efeh- sich auf ic>,c>oo. Joseph II., der die Absicht hatte, nur eine einzige

mee,. Festung in Belgien zu haben, ließ alle übrigen, außer Luxemburg,

Au- demoliren, um im Nothfalle sich zum Herrn von ganz Belgien zu

Ar- machen, ohne durch Besetzung von vielen Festungen sein Heer schwä.

lckli- chen zu dürfen. So ward nun Luxemburg als der Schlüssel der

von Niederlande betrachtet. Denselben Vortheil aber zogen die Fran-

fotz zosen davon, als sie im Winter -794 Luxemburg blockirtcn, aushun-

Ba- gerten und endlich am 6. Juni 1798 zur Uebergabe brachten. Nach

rmi- dem pariser Frieden besetzten es die Preußen,brr- Luxus, Pracht oder Ueppigkeit, ist, als Folge des Reichthums,

Auf die Neigung und das Bestreben zur Verschönerung des Lebens und

ahre zur Veredlung seines Daseyns, durch Erfindung und Anwendung

die immer neuer, schöner und anmuthiger Genußmittel säe Glanz, Ber-

>»- ziernng, Putz und künstlich ausgedachte Weichlichkeit im täglichen

ger Wohlleben, in Ansehung der Wohnungen, nebst Umgebungen der-

e« selben, der Bekleidungen, Fuhrwerke, Pferde, Geschirre, Bedienun-

lle, gen, Mahlzeiten, Getränke und noch vieler andern Bequemlichkeiten

und Annehmlichkeiten. In dieser Rücksicht wird der Luxus nicht'en nur höchst nützlich und nothwendig, indem er die'Erreichung desZwecks des Menschen, physischen Wohlstand, erleichtert, sondern auchris diesen Wohlstand unter die größestmögltche Mcnschenmaffe verbreitet,und mithin der dem allgemeinen Natronalwohlstande nachtheiligenem Vermögensungleichheit stets entgegenarbeitet, welche kein Staat,

t- in Absicht des Mobiliarvermögens, zu verhindern vermag. Da nun

der höchste Zweck des Menschen Wohlleben, auf dauernden Wähl-st- stand gegründet, ist, so hat die Regierung beim Lurus nur diePflicht der Einschränkung, wenn Jemand durch denselben aus demZustande des Wohlstände« herabzufinken in Gefahr ist. Der Lurusist demnach kein ausschließliches Vorrecht des Reichen, sondern jederMensch kann ihn nach seinen Vermögensumständcn anwenden, um-s- durch mehrere ihm zu erschwingen mögliche Genußmittel sich das Ls-w den zu verschönern. Die häufigen Klagen der Vornehmen, llnd Rei-