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Fünfter Band. Von I bis L.
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863
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davon zu haben, nicht füglich erhöhen konnte, benutzten. Nichts de-stoweniger wurden sie auch oft sehr grausam behandelt, und dieß er-zeugte vielfache Unruhen unter ihnen, von denen der sogenannteJungfernkcieg upd dritte meffeniiche Krieg die vornehmsten sind;es gehörte übrigens im allgemeinen zur Politik der Spartaner, dieHeloten zu demüthigen). So grausam es uns auch scheint, daßLycurg, z. B. diese Heloten in ihrer empörenden Sclaverei lassenkonnte; so wenig Anstößiger hatte die Idee desselben bei denGriechen, deren Freiheit überhaupt den Gegensatz der Sclavereinicht nur gestattete, sondern sogar nothwendig machte. Wollte erüberhaupt auch die Spartaner, das Hauptvolk des Staats, -fürseine neue Verfassung gewinnen: so durfte er weder den Lace-dämoniern noch viel weniger den Heloten, mit jenen gleiche Rechtezugestehen. Auch hatte wahrscheinlich Lycurg noch selbst keineIdee von der Unrechtmäßigkeit eines solchen Unterschiedes zwischenMenschen. Er suchte die Bande, welche Natur, Blutsfreundschaftund Liebe zwischen Menschen knüpfen, so sehr als möglich *>zuschwächen, sie dem Wohle des Staats unterzuordnen und so cinzu-fchränken, daß sie demselben nicht hinderlich seyn konnten. Er be-handelte die Liebe, wie ein bloßes Mittel, dem Staate kraftvolleBürger, und mit ihnen Unabhängigkeit von außen her zu verlei-hen; er setzte für Hagestolze, oder solche Personen, die zu spät,«der eine Person von 'ungleichem Alter und Leibeskräften gehei-rathet hatten, gewisse Strafen fest, erschwerte den Neuvermähl-ten das Beisammenseyn, damit sich ihre Begierden stets unge-schwächt erhalten sollten, und erlaubte abgelebten und unvermö-genden Männern, ihre Weiber an kraftvolle Jünglinge zu leihen,so wie gesunden Männern, wenn sie schwache und unvermögendeWeiber hatten, sich die Frau eines andern auszukitten. Nach sei-nen Gesetzen waren die Kinder nicht Eigenthum der Eltern, sonderndes Staats. Dieser entschied zuerst über das Leben und den Todder Kinder, und ordnete dann, ohne alles Zuthun der Eltern, dieErziehung derselben. Um Mäßigkeit unter dem Volke zu bewir-ken, verordnete er einen einfachen Bau der Häuser, und gemein-schaftliche Mahlzeiten, so wie er streng verbot, sich zu Hause derLeckerei zu ergeben und über Durst zu trinken. Kein Fremderdurfte sich länger, als es nöthig war, in Sparta aufhalten; keinSpartaner, Kriegszeiten ausgenommen, außer Landes gehen; kei-ner Gold und Silber besitzen; zum Gelde sollte nur Eisen genom-men werden, und endlich sollten die Spartaner sich niemals denWissenschaften widmen, nur die unentbehrlichsten Kenntnisse erler-nen, keine Schauspiele aufführen, die Musik nicht weiter vervoll-kommnen, und weder Dichter, noch Künstler, noch Redner solltensich, ohne Erlaubniß der Obrigkeit unter ihnen aufhalten. Inder religiösen Verfassung Sparta's änderte Lycurg nichts; er be-nutzte sie im Gegentheile, wie wir oben bei Gelegenheit des del-phischen Apoll» gesehen haben, zu seinen politischen Zwecken; ervereinigte sogar die höchste Priesterwürde mit dem Könige. Erbefahl eine ganz einfache Beerdigung der Todten, untersagte allesöffentliche Wehklagen und schränkte die Privattrauer auf n Tageein, ließ aber die Todten in der Stadt begraben, und ihnen Denk-mäler bei den Tempeln errichten, theils um das Andenken derTodten zu ehren, theils auch, damit die Hoffnung, nach dem Todedergleichen Ehrenbezeigungen zu erhalten, die Furcht, das Leben