Manillen Manlius 87
da« Unrecht des Gegners und dl« eignen Beschwerden gegen densel-den ins Licht stellen. Die Form, in der die Manifeste aber abgefaßtA-. werden, ist die der offnen Briefe, das heißt, sie beginnen mit einer
kurzen Anrede an das gesammte Publicum und sind mit der einfa-^ chen Unterschrift des Regenten versehen. Verschieden von ihnen sind^ die Deduktionen und Darstellungen der Beweggründe, oder die ss-genannten Lxpooös 6e» n><u.i «; erstre sind gleichfalls ofstcielle, andas gesammte Publicum gerichtete, aber nur' selten >m Namen desRegenten abgefaßte und von ihm nicht unterschrieb»« Schriften inlkz. Form eines jurist schen Libells; wogegen sich diese, die gewöhnlich
M in französischer Sprach: abgefaßt sind, durch ihre weniger juristische
Form unterscheiden; letztere sind, mit Ausnahme von Deutsch-land, beinahe nur allein noch in den letzter» Zeiten im Gebrauche>geblieben. Der Gebrauch der Manifeste dagegen hat sich allgemeinbis auf unsre Lage bei allen Machten erhalte»; nur Frankreich,^ das sich über so viele bis dahin allgemein für nothwendig geachteteFormen hinwegsetzte, erließ in den letzten Zeiten keine Manifest«^ mehr, sondern es erfolgten nur Botschaften des Kaisers an den Ge-kA nat, Proclamationen an die Armee und oft sehr pöbelhafte Aus-fälle im Monitcur; denn freilich was konnte die französische Regie-^ rung auch der Welt sage», das diese nicht schon längst wußte, selbst' der Versuch, ein so heilloses System zu beschönigen, mußte unmög-lich werden. — Was den Werth oder den »»Werth der Manifeste^ betrifft, so weiß man freilich, daß in denselben nicht immer die
" Sprache der Wahrheit gesprochen ward, daß jeder Theil sich in ih-
„ nen nur gar z» gern als den Beeinträchtigten, seinen Gegner aberals den Beleidiger darzustellen suchte, daß man also die Manifeste^ nur mit großer Vorsicht als historische Quellen brauchen kann. Je-doch machen hiervon die in den letzten Kriegen gegen Frankreich er-b laßnen Manifeste eine rühmliche Ausnahme, indem sie mit vollem^ Rechte als historische Quellen angesehen werden können, und bei ih-nen vielmehr der entgegengesetzte Fall eintritt, daß in ihnen, stattÜbertreibungen, eine im Verhältnisse zu den Unbilden, die sichFrankreich der Reihe nach gegen alle Staaten des Continents er-laubte, eher zu gemäßigte Sprache herrscht. 6- r.
^ Manillen oder manilische Inseln, s. Philippinen.
, Manlius Mtus), mit dem Beinamen Lorquatus, ein be-rähmrer römischer Consul und Feldherr, war ein Sohn des Man-^ lius Zmperiosus. Bei einem lebhaften Geiste gebrach ihm das Ta-
lenk, gut zu sprichen. Sein Vater, der ihn nicht in die Stadt zuist bringen wagte, hielt ihn auf dem Lande unter den Sclaven zu-
rück. Dies Verfahren schien dem Bolkstribunen Marcus PomponiuSd» ungerecht, daß er ihn vorladen ließ, um sich deßhalb zu verant-Worten. Der Sohn, der mit Unwillen seinen Vater seinetwegenilu, verfolgt sah, eilte mit dem Dolch in der Hand zu dem Pribune»
^ und ließ >bn schworen, von seiner Anklage abzustehn. Diese Kin-
M, desliebe rührte das Volk, das ihn im nächsten Jahre zum Lribu-
nus militaris erwählte. Er zog mit dem Heere gegen die Gallier,deren einer -en tapfersten Römer zum Zwcikampf federte. Man-^sus nahm die Aussoderung an, erlegte seinen Gegner und schmückteiy,, sich mit der goldnen Halskette desselben. Davon erhielt er dendii Beinamen Lorquatus, der auf seine Nachkommen überging. E>^uigc Jahre nachher wurde er zum Dictator ernannt; er war desM "ste Römer, der, ohne Eonsul gewesen zu seyn, diese Würde beklei-