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und Journalisten, die, zur Belustigung des Volks, in einer ewi-gen Fehde mit einander begriffen sind, und sich bald im Tone desfeinsten Hosmanncs, bald in Ausdrücken, wie man sie in den Bier,schenken hört, Vorwürfe machen oder widerlegen, wechselseitig scan- !daldse Anekdoten erzählen, Plane und Geheimnisse der Gegenpartei >entdecken oder erfinden, bei jedem Schritte derselben ihr Mißfallenbezeigen, und alles tadeln, was jene unterläßt oder thut. BeideParteien theilen diesen ihren Söldnern diejenigen Gedanken undGrundsätze nut, die sie in Umlauf gebracht wissen wollen, undworüber sie die Meinungen des großen Hausens zu erforschen wün-schen. Diejenigen Gphemeriden, die dem Hofe anhangen, werdenMinisterialblätter, so wie die, die im Lohne der Gegenparteistehn, Oppositionsblätter genannt. vll.
Minister, Ministerium. Mit dem Worte Minister be-zeichnen wir die höchsten Staatsbeamten, die unmittelbar mit demFürsten arbeiten und in den verschiedenen Zweigen der Verwaltungdie höchsten Behörden bilden, indem sie entweder einzeln, jeder ander Spitze eines besondern Departements stehen und über die dasseldkbetreffenden Angelegenheiten einzeln und ohne vorhergegangne Rück-sprache mit ihren College« dem Fürsten Vorträge thun, oder indemsie gemeinschaftlich alle wichtigern, die verschiedenen Zweige der öf-fentlichen Verwaltung betreffenden -Angelegenheiten berathen unddem Regenten das Resultat ihrer Berathschlagungcn vorlegen. Sogibt es in den verschiedenen Staaten eine mehr oder weniger starkeZahl von Ministern, je nachdem die Ausdehnung und die besondernVerhältnisse des Landes eine größere oder geringere Bereinigungverschiedner Geschäfte möglich machen. In den mehcsten Staate» !gibt es daher einen Justizininister, einen Finanzminister, nebendem sich noch zuweilen ein eigner Minister für den öffentlichen Schatzfindet, ein Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ein KriegS-und nach Beschaffenheit der Umstände, ein Secminister, ein Mini-ster des Innern, zuweilen auch noch ein besonderer Minister desHandels, ingleichcn ein besonderer Minister des Cultus und ei»besonderer für den öffentlichen Unterricht oder die Volksaufklärung,Verschieden von dem Ministerium ist noch in einigen Staaten dasCabinct, worunter man entweder die Behörde versteht, welche ditPrivatangelegenheiten des Regenten besorgt, wie z. B. in Rußland,
«der diejenige, welche hauptsächlich mit den auswärtigen Angelegen-heiten zu thun hat. Dem zu Folge zerfallen die Minister in Staats-nnd Cabinctsmiuister, unter welchen letzter« hauptsächlich die Mi-nister der auswärtigen ^Angelegenheiten verstanden werden; außer-dem in Departements - oder Provinz,'alminister, welche letzter«, irnder Name schon angibt, in besondern Provinzen an der Spitze derVerwaltung stehn, jedoch in einem untergeordneten Verhältnisses»dem Ministerium als einer Gcsammtbeyörde. In Frankreich sie!"»neben den Departementsministcrn noch sogenannte Staatsnunißer,welches aber dort nur ein Ehrentitel ist, der mit weircr gar keine»Ministersellen Geschäften nothwendig verbunden ist. Auch bitten ineMinister sn diesem Reiche, so wie in manchem neuern Staate kenMinisterielles Collegrum, sondern jeder besorgt für sich die in MDepartement einschlagenden Geschäfte und communicirt hö<Wam-klntretcnden Falls, mit einzelnen seiner Collegen, ohne daß icdechtvlltgiüllsche Lerathschlagungcn Statt fäpden; eine Methode, derman allerdings den Vorzug schnellerer Besorgung der Geschäfte man