434 Montgelas
Erziehung, und einem vortheilhastcn Gymnasial-Unterrichte mMünchen, worin er schon hervorstechende Talente seines Geistes ficht- !
bar und glücklich entwickelte, reis'te Montgelas nach Frankreich, !
um dort seine höheren Studien zu pflegen, und zeichnete sich aus,bereichert mit Kenntnissen in allen Fächern der Rechtsgelehr- ^samkeit, vorzüglich durch das Studium aller Zweige der Geschichtein deren Heiligthum er durch den gelehrten Professor Koch zu Straß-burg, dessen Umgang und Belehrung er sehr reichlich genoß, einge-führt wurde. Nach Vollendung seiner akademischen Studien erhieltMontgelas im I. 1777 eine Hofrathsstelle in München; 177g !
ward er churfürstli'cher Kämmerer und Buchercensurrath, und als « !
sich 1786 von München wieder trennte, wanderte er nach Zweibrü- .
cken, wo ihn der damals regierende Herzog Carl II. von Zweibrü- ,
eken zu einer Hofcavaliersstelle bei seinem Hofe beförderte. Nach ,
dem Tode dieses Prinzen folgte in der Regierung dessen Bruder,Maximilian Joseph , jetziger König von Bayern, welcher den Frei- ,
Herrn von Montgelas schon früher in seine Dienste genommen ,
hatte. Hier ward dem jungen thätigen Manne die erwünschte Ge- ,
legenheit, gleich anfangs durch seine tiefen Einsichten, feine Ee- ^
wandtheit in Geschäften und kluge Berathungen, dem Herzoge, der ,
damals wegen französischer Einmischungen in sein Erbe in keiner ,
beneidenswerthen Lag« war, treffliche Dienste zu leisten, um s« ,
mehr, nachdem Abbe Salabert und der geheime Rath von Cetts ,
nicht mehr an dem herzoglichen Hofe lebten. Einige Lag« nach dem ,
Hintritte des Churfürsten Carl Theodors,, den i6t«n Februar 179g, ^
zog Montgelas, seinen Herrn, als neuen Churfürsten von Pfalz- ^
bayern begleitend, in,München ein, und wurde demnächst zum Mi- §nister der auswärtigcch Verhältnisse ernannt. Won nun an erscheint ,Montgelas als treuer, weiser Rathgebee feines Regenten in al- l ^len wichtigen Angelegenheiten des Staats; im I. 1802 ward er ,zum churfürstlichen Commiffär ernannt bei den Maltheserordens- ! §
Verhandlungen mit Rußland, und im nämlichen Jahr« zu dem > ,pfalzneuburgischen Landtage beordert, 180Z ihm die concentrirle ^Finanzverwaltung der churfürstlichen Staaten, und 1804 und 1807 ! ,
die Commission bei Schließung einer Convention über die Freizü- , ^
gigkcit der Pensionen mit Österreich übertragen; i8»6 ward er zm ^ ^
Minister des Innern, dann zum Bevollmächtigten bei Schließung deS i ^Lractats zwischen den Königreichen Bayern und Italien, in Bezug I ,auf Festsetzung der Militärlinien in dem italienischen Tyrol, als i ^Gränze des Königreichs Italien; 1807 zum Commiffär bei verabre- > ,
deter Aufhebung des in den königl. bayerischen und k. k. österreichb ! ^
schen Staaten auf das Vermögen der Privaten und bestehenden Stif- !tungen gelegten Sequesters; 1808 zum Bevollmächtigten bei ein» , ^
mit Österreich zu schließenden Convention über dir freie Benutzung ,der Familien- oder Localstiftungcn, und i8oy, nach dem Tode des j ,Finanzministcrs, Freiherrn von Hompesch, zum Minister der Finau- j ,zen ernannt. So stehen nun drei Ministerien, das der auswärli- ^
gen Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen, unter Mont- ,
ge las höherer Leitung, allerdings schwer lastend auf eines einzigen i ^Mannes Rücken, aber gewiß mit desto mehr Weisheit verwalrel, ,als sie, bei der bestehenden Verwaltung der innern und äußern , ,
Verhältnisse in Bayern, getrennt kaum denkbar, vereinigt aber den» ,umfassender und deutlicher überschaut werden können von dem Geil« ieines Mannes, der nun genau erkennt, was die Staatskräfte zn s