Band 
Sechster Band. M und N.
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627
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Naturffaiid 627

der Menschheit oder der ersten Menschen, und dem Natur-stande einzelner Völker eine Verschiedenheit angenommen wer-den, wenn man, wie die heiligen Urkunden, an eine unmittel-bare Leitung der Menschen durch die Gottheit, und einen Sän- -denfall oder Abfall glaubt. Auch scheint diese Annahme durch Ver-gleichung des Leben» der Menschheit mit dem Leben des Einzel-nen gewissermaßen bestätigt zu werden, indem die Hülflosigk it er-ster Menschen, und der Mangel des menschlichen Erziehers auf einesolche unmittelbare Erziehung durch die Gottheit binzudeuren scheint.Dem sey jedoch, wie ihm wolle, so gibt uns dieselbe Werqleichungauch die Periode eines solchen Zustandes zu erkennen Leren Ver-wechselung, wie wir oben andeuteten, viele Streitigkeiten und ver-> schietme Meinungen über diesen Gegenstand erregt hat. Der pri-mitive Zustand der Völker nämlich ist den Gesetzen der Naturzufolge ein Justgnd der Kindheit; ein Zustand, der von demKnabenalter wohl zu unterscheiden ist, welches sich durch Hef-tigkeit und Wildheit dem thierischen Jnstincke in dem Maße nä-hert, als sich jene durch Sanftheit und Milde von ihm unterschei-det.. Dies ist ohne Zweifel der Grünte, warum mehrere Psycholo-gen und Bearbeiter der Geschichte der Menschheit einen sogenannten^ Stand der Unschuld und der Wildheit unterschieden haben. Letz-terer ist eigentlich mit dem Naturstande gemeint, wie ihn ein Hob-bes vorstellte, als Krieg Aller gegew. Alle, besser Herrschaft derGewalt unk, des Triebes, oder der physischen Kraft. Ersterer aberwürde dennoch nicht mit dem von Rousseau geschilderten Natur-stande zusammenstillkn, dessen Schilderung aus einer hypochondri-schen Ansicht der bürgerlichen Cultur hervorging, und seinem So-cirlcontract, seinem Emil und seinem savoyardischen Vicar, wieKant sehr richtig bemerkt, zum Leitfaden oder zur Empfehlung di»-nen sollte, (über Rouffeau's Ansicht vergl. man seine Schrift surLorixins «r is» konilom <is i'iiie-riliro.) Denn da die Erhebung desMenschen über die Natur die natürliche Bestimmung des Menschenin sich faßt, so ist es eine irrige und der Menschheit unwürdige Be-hauptung, daß der Mensch, um seine Bestimmung zu erreichen, diecrworbne Cultur aufgeben und zum Naturstanhe zurückkehren müsse.

' Wir enthalten uns übrigens einer ausgeführte» Schilderungdieses Zustandes, da bei einer solchen die individuelle Ansicht, unddie durch Cultur modificirte Denkweise sich unvermerkt einzumischenpflegen, und beschreiben den Naturstand im Allgemeinen nur als denZustand der Menschen und Völker, vermöge dessen sieohne g,eselli a e und h 0 here C ul tur, die nur im Staate ein-tritt, unter Herrschaft des Naturtriebes einzeln oder zusam-men leben, und sich mithin dieses Lebens nicht bewußt sind.Daß in diesem Zustande der Mensch auf Vieren gegangen sey rc.,ist eine durch nichts zu beweisende Hypothese, welche schon derBau des Menschen widerlegt. Mit dem, was wir im anthropolo-gischen Sinne Natnrstand genannt haben, fällt auch das zusammen,was man im Raturrechte (s. d. Art.) den Raturstand genannt hat;obgleich weder ein fingirtcr noch historischer' Naturstand nothwendig- m, um das Raturrecht, oder richtiger die philosophischeI Rechtet ehre zu begründen. Denn der Naturstand in diesemi Sinne ist dem bürgerlichen, oder dem Zustand im Staate entgegenge-ht, und ein außerrcchrlicher. In Beziehung auf einzelne Thä-§ tigkeiten des Menschen, welche durch Kunst zur Vollkommen-