Nepotismus Neptun 65s
licher Almosemer und Beichtvater der Königin. Da einige Hosleutedem Könige Wcnceslaus die eheliche Treue des erhabnen Beichtkin-des Npomuks verdächtig gemacht hatten, verlangte der König vonNeponmk den. Inhalt der Beichte seiner Gemahlin zu wissen, undließ den Beichtvater auf seine Weigerung erst ins Gefängniß unddann an Händen und Füßen gebunden am i6ten Mai ik>Lz in dieMoldau hinabwerfe». AIs Märtyrer wurde'hierauf Nepomuk ingar,; Böhmen verehrt. Der Papst Inneren; XUI. erkannte ihnnach der vorhergegangnen gewöhnlichen Untersuchung im Jahre 1721für einen Heiligen) und didse Canonisation wurde auf Instanz Kai-ser Carls VI von Benedict XUI. im Jahre 1720 vollzogen. —Man hat ihm zu Ehren eine eigne Bruderschaft errichtet. AlsHei-liger wird er gegen Verleumdungen, Anschwärzungen und Verklei-nerungen angerufen. Der Jesuit Balbidi hat in seinen üliecalf.Ur-r. twti. sein Leben beschrieben, welches auch in französischerSprache von dem Jesuiten de Marne bearbeitet worden ist.
Nepotismus. Unter Nepotismus wird die übertriebne Be-günstigung eigner' Verwandten und Freunde auf Kosten Dritterverstanden. Es ist der Ausdruck von den PLpsten hergenommen,die ihre Neffen oder Nepoten, (und unter diesem Worte wurden nicht.uur ihre sanstigcn Anverwandten, sondern auch ihre natürlichenSöhne begriffen) gewöhnlich auf Kosten des Staats und andrer Fa-milien übertrieben zu begünstigen pflegten, sie auf jede Weise zubereichern, sie in den Besitz der besten Ämter und Pfründen zusetzenlachten u. s. w. Es mußte dies Gebrechen nothwendig immer vorallen in geistlichen Staaten sührbar styn, da hier der Besitz der Re-gierung auf die Lebensdauer des erwählten Fürsten beschränkt blieb,seine Familie aber nach seinem Tode durchaus in den Privatstandzurücklehne Daher ging das Bestreben dieser Fürsten immer haupt-sächlich darauf, ihren Familien, so viel sie nur konnten, bleibendeVortheile zuzuwenden. Doch auch in andern Staaten hat manhäufig Klagen über Nepotismus gehört, vorzüglich in solchen Län-dern, deren Regent nicht selbst gegenwärtig war. Allerdings läßtsich nicht läügnen, daß eine solche ungerechte Begünstigung von Ver-wandten »no Fe.unden für diejenigen, die keine solche Familien-oder sonstige Verbindungen haben, sehr drückend sey, zugleich thutMan aber auch sehr unrecht, sich darüber als über etwas außeror-dentliches höchlich zu beklagen. Nepotismus ist allerdings ein Ge-brechen, aber ein unverniechliches Gebrechen m der bürgerlichen Ge,seilschaft. Es ist sehr Natürlich, daß jeder zuerst für lerne Familie,für seine Freunde zu sorgen suche, seinen Einfluß zuerst und vor-nehmlich zu ihrem Vortheile verwende. Bei Gleichheit der Ver-dienste zumal kann es gewiß niemand unbillig finden, daß derMächtige seinen Verwandten und Freunden vor Unbekannten undFr-mden" den Vorzug geb'e. Ersetzt freilich Verwandtschaft undfreund chaftuche Verbindung bei ihm auch den Mangel an Verdien-sten; wird der verdiente Mann, der in keiner solchen Verbindungsteht, vernachlässigt und zurückgesetzt: so ist dies allerdings ein ni«zu duldender Mißbrauch, oec aber auch nie ganz aufhören wird, somnge es noch Menschen gibt, und bei den Schwächen der nieusch-»chen Natur wird es deren, immer gebe», die ihr Privalinlerejsekem öffentlichen Besten vorz chn.
Neptun, scheint von den Römern in den ältesten Zeiten nurals Gvrr der Pferde gekannt und vereyrr, und als solcher anfüirg,