Numidien Nuntien 7S9
kam?» freiwillig in den Flammen um. So fiel Rumantia, nachdem e»vierzehn Jahre lang der ganzen römischen Macht widerstanden halte.Die Stadt wurde zerstört, und diejenige, welche später an derselbenStelle erbaut wurde, ist nie bedeutend geworden.
Numidien, ungefähr haS heutige Algier, ehemals ein mäch-tiges Königreich in Afrika. AIS Landschaft und Reich betrachtet,hatte es doppelte Gränzen und begriff i. das Land zwischen denFlüssen Tusca (Guodilbardac) und Molochath (Mulvia), oder r. dieGegenden oom Flusse Ampsage bis zum Molochath. Letztere, auchMassäsylia genannt, waren das eigentliche Land des Syphax. Spä-terhin kam es zu Mauritanien und war daS sehr fruchtbare Mauri-tania Cälariensis. Da« erstere hieß eigentlich Massylia und gehörtedem Masiniffa (s. d.), welcher ihm zuerst eine historische Wichtig-keit gab. Sein Nachfolger war Micipsa (von ipg bis ny vor Ehr.),und dieser hinterließ das Reich seinen Söhnen Adhcrbal und Hicm-psal, und dem Jugurtha, einem natürlichen Sohne seines Bruders.Der letztre ermordete seine Miterben und bemächtigte sich, »SiderWillen der Römer, des ganzen Reichs, entging aber der Kriegser-klärung durch Bestechung der römischen Großen bis na und seinerNiederlage bis nö. Cäsar machte Mauritanien zur römischen Pro»vmz, doch behielt es anfangs noch seine Könige. Im I. 41 nachCbr. empörte» sich die Mauritanicr, um den Tod ihres von Cali«gula ermordeten Könrgs zu rächen, wurden aber besiegt, wodurchdas römische Gebiet bis an den Niger erweitert ward. Die Römertheilten das Land in Mauritania Lingitava und EäsaricnsiS. (S.Mauritanien.)
Numismatik, s. Münzkunde.
Nuntien oder Legaten heißen die Gesandten des Papste«.Seit dem 4ten Jahrhundert hatten die römischen Bischöfe angefan-gen, am kaiserlichen Hofe Geschäftsführer unter dem Namen von Apo»crisiarien und Responsalen zu unterhalten, ohne ihnen einen direktenEinfluß auf die kirchlichen Angelegenheiten des Reich« verschaffen zukönnen. Die anwachsende Macht des römischen Stuhles gab jedochschon im yten Jahrhundert Gelegenheit zur Sendung außerordent-licher Legaten zu den Provinzialsynoden und an die Höfe, wennetwa« Besondres mit ihnen zu verhandeln war, und im uten Jahr-hundert schickten Nicolaus II und Alexander II. dergleichen Stell-vertreter der päpstlichen Gewalt, wie es hieß »ä visiranäas xrovin-ci->». um Ketzereien zu verhüten, mit unbeschränkter Vollmacht indie christlichen Staaten; eine Maßregel, die Gregor VIl. und seineNachfolger mit Nachdruck und Consequenz zur Begründung der päpst-liche» Universalmonarckie anwendeten. Diese Legalen führten aufden Synoden, die sie selbst zusammenbcriefen, den Vorsitz und ent-schieden nicht nur in Appellationssachen, sondern zogen auch D t»Pensationsgefuche und geistliche Streitigkeiten aller Art in ersterund letzter Instanz, ja bald die Anordnung jeder wichtigen kirchli-chen Angelegenheit in den Provinzen, wo sie restdirten, vor ihrTribunal. Um sich vor diesen immer weiter schreitenden Emgriff.-nin ihre geistliche Gerichtsbarkeit zu schützen und die Sendung päpst-licher Legaten in ihre Sprengel zu verhindern, ließen sich mehrereBi'chöse und Erzbsschöle selbst zu dieser Würde ernennen. Dach we-der dieser Mittelweg, noch der essn» Widerstand der deutschen Bi-schöfe, die im irten Jahrhundert einigen Legaten den Eint-tt inihr« Sprengel verwehrten, konnte die Fortschritte einer Anmaßung