Band 
Sechster Band. M und N.
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76s Nuntien

h mmen, durch die der Papst sich allmählig als einzigen Ordinarius 'vnd Oberhirten der ganzen Christenheit constituirte. Unter neuenWorwänden fanden sich leine Bevollmächtigten selbst wieder in wi-chen Provinzen ein, deren Bischöfe sich die Legarenwürde er'aufthatten, übten, wohin sie kamen, d'e wichtigsten erzi-iechöflichenRechte aus und erlaubten sich unter der Firma von Diät-n undProcuraticnen die unverschämtesten Gelderpressungen , ja. ein ae be«raubten sogar reiche Provinzial°irchen ihrer Kleinodien und Schätze.Denn meist waren eS seine Günstlinge und Hofprälaken, denen der sPapst durch solche Sendungen e>ne gute Gelegenheit gab, sich zu !bereichern. Die Könige bemühten sich daher, diese Besuche von Iihren Ländern' abzuwenden; England machte sich im raten' Jahrhun-derte davon frei, indem es den Erzbiübos von Cänterburv zuimmer-währenden Legaten ernennen ließ, und Philipp der Schöne von Frankreichwagte es" sogar, im Anfange des rgten Jahrhunderts einen päpstli-chen Legaten zu verhaften. Dies gab Gelegenheit, daß der Papst diePersonen dieser Gesandten für unverletzlich und untrüglich erklärte wieseine eigne. In Deut chland hakten die Erzbischöfc zwar die Anle-gung beständiger päpstlichen Tribunale bis in das röte Jahrhundertverhindert, und die Legaten nur auf den Concilien oder als durchrei-sende Vistkatoren geduldet; aber bei den Gefahren, die der Kirchedurch die Reformation erwuchsen, durfte der Papst sich endlich auchdielen Schritt als eine zur Aufrechterhaltung der Beschlüsse des tri-dentinischen Conciliums und zur Gegenwirkung gegen den Protestan-tismus nothwendige Maßregel erlauben. So entstanden vier neuebleibende päpstliche Gesandtschaften unter dem Titel von Runtiatu -ren iZgZ zu Wien für das östliche Deutschland und zu Cöln für die lRheinlande, lZg6 zu Lucern für die Schweiz und rZ88 zu Brüssel für <die Niederlande. Die daselbst angestellten Nuntien wurden geistliche !Obcrrichter in ihren Bezirken und übten in päpstlicher Machtvollkom-menheit den deutschen Metropolen zum Trotz, besonders in Dispensa- itionssachen, erzbischöfliche Rechte aus. Weder die wiederholten Be- !schwerden der Reichsbehörden und Erzbischöfc, noch die Verordnungen, !welche den Reichsabschieden und Wahlcapitulatisnen deßhalb von Aeit jzu Zeit beigefügt wurden, vermochten etwas in dieser die Freiheit derdeutschen Kirche unterdrückenden Einrichtung abzuändern; ja i78Zerrichtete Pius Vl. sogar eine neue Nuntiatur zu München, als Vor-mauer gegen den Jlluminakismus und die überhandnehmende Aufklä- !rung. Joseph II. sprach dagegen in einem Restripte an die deutsche»Erzbischöfc vom raten Octo'ber 178 .Z den päpstlichen Nuntien alle undjede Jurisdiktion in kirchlichen Sache» ab und erklärte sie für bloßepolitische Gesandte des Papstes; und der in Folge dieses kaiserliche»Ausspruchs von den Erzbischöfen zu Maynz, Trier, Cöln und Salz- >bürg im August r?86 unternommnc EmserCvngreß beschloß in sei- !rien Punctationen das gänzliche Aufhören der Nuntiaturen in !Deutschland, und, obwohl mit Anerkennung deS Primats der Päpste, 'die Redllction ihrer Gewalt aus die Rechte, die sie in den ersten Jahr- jHunderten über fremde Sprengel außer Rom ausgeübt hatten. In- !zwischen sing der neue Nuntius Asglio zu München unter Begünsti- Igung des Churfürst?» von Pfalzboyern an, sein Wesen zu treiben, derNuntius Pacca zu Cöln protestirte förmlich gegen den Verlust seinerDispenationsrechte, die Partei des anfangs Vertriebnen Nuntius zu 'Brüssel trug in den Unruhen der Niederländer gegen Joseoh II. den jSieg davon und in Deutschland selbst bildeten die päpstlich gesinnten