Band 
Zenhter Band. To bis Z.]
Seite
16
JPEG-Download
 

i6 Toilette

.entzogen ihnen «ach und nach verschiedene derselben, und erlaub-ten sich mancherlei Bedrückungen gegen die Loggenburger, beson-ders seit die Reformation auch in diesem Lande Eingang gefundenhatte. Die reformirten Cantons Zürich und Bern nahmen sich ih-rer bedrückten Glaubensgenosse» an, jedoch mit Widerspruch desAbts von St. Gallen, und ,der katholischen Cantons Schwitz undGlarus, welche letztere beide ein näheres Schirmrecht über Tog-genhurg zu haben behaupteten. Von, I. 1701 an dauerten, je-doch fruchtlos, die Verhandlungen zwischen den Cantons über dieFreiheiten der Loggenburger fort. Diese letztern, da sie von denen,durch das Landrecht mit ihncn verbundenen Cantons Schwitz undGlarus gegen die immer zunehmenden Anmaßungen des Abts nicht-geschützt wurden, wendeten sich an die Cantvns'Zürich und Bern,'die die Sache vielleicht zu gebieterisch entscheiden wollten. DieBemühungen der österreichischen und französischen Gesandten, denStreit zu vermittelnj blieben ohne Erfolg, eben so wie die Vor-stellungen andrer auswärtigen Regierungen. Doch scheint die Ver-muthung auch nicht »«gegründet, daß einige fremde Mächte dieUneinigkeiten unter den Schweizern absichtlich unterhielten, entwe-der um zu verhindern, daß die Schweizer keinen Antheil an demgleichzeitigen spanischen Erbsolgekricge nehmen möchten, oder umandere Absichten zü erreichen. Die reformirten, Cantons rechnetenauf den Beistand Englands und Frankreichs; Österreich nahm diePartei des Abts und der cathvlischen Cantons; die letztern un-terstützte der päpstliche Hof mit Geld, um den Krieg führen zukönnen. Die Erbitterung zwischen den Cantons, durch Religions-haß vermehrt, brach 1722 in einen wirklichen Krieg aus; Zürichund Bern begannen ihn, indem sie ihre Truppen in das Teggen-burgische einrücken ließen. Dieser Krieg. — der keine große mili-tärische Expedition auszuweisen hat, obgleich 150,000 Mann unterden Waffen gewesen seyn sollen, der aber, durch die gemachtenErfahrungen, Veranlassung zu der nachmaligen Verbesserung desschweizerischen Kriegswesens gab— wurde durch den am n. Au-gust 1712 zu Aarau geschlossenen Landfrieden beigelegt. In derVerfassung der Schweiz änderte er im Wesentlichen nichts, undder helverische Bund erhielt sich unverletzt. Nach dem Tode desunruhigen Abts von St. Gallen, Leodegar, der alle ihm angetra-genen Verglcichsvorschläqe hartnäckig verweigerte, kam erst 1713mit seinem friedliebenden Nachfolger Joseph ein völliger Vereinzwischen ihm und den Cantons zu Stande. Die Hauptpunkte desVertrags waren: daß der jedesmalige Fürst und Abt zu St. Gal-len natürlicher Landesherr in Loggenburz seyn, jevoch die Rechteund Freiheiten der Unterthanen nicht verletzen sollte; den Loggen-. bürgern wurde ein eigner, aus ihren Mitteln zu wählender Land-rath und die Freiheit zugestanden, nöthigenfalls bei den vermit-. Iclnden Cantons Hülfe suchen zu können. — Nach der im JahriLoZ in der Schweiz «statt gehabten großen Veränderung (s. Hel-vetien und Schweiz) macht das ehemalige Loggenburg gegen-wärtig den 4ten und gicn Distrikt des Cantons sSt. Gallenaus.

Toilette (französisch; eigentlich das Diminutiv von tolle),ein Luch, das über einen Lisch gebreitet oder gehängt wird, auf-welchcm sich die zunt Putz für ÄZeibet gehörigen Sachen befinden;dann, die Sachen, die auf einem solchen Tische stehen, und -um