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Zenhter Band. To bis Z.]
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72 Trauung

fer als der theils zu leichte, theils zweiselsüchtige und kritisirend«Geist der neuern Zeit es vermochte, drang die ältere Zeit in dieBedeutung der Träume ein, suchte sie wenigstens darin, und fandsie mehr noch in der ältesten Zeit auf ecn« wunderbare Weise, wieuns z. B. die Traumdeutung Josephs in Canaan und Ägyptenbewns't, als in der nachfolgenden. Die Versuche, in die Be-deutung der Traumbilder einzudringen, gab die Veranlassung zuden Traumbüchern, mit deren Abfassung, Vervielfältigung undVerbreitung, so wie mit dem Gebrauche in der Folge freilichTäuschung und Betrug, Aberglaube und Frivolität ihr verderben-des Spiel trieben, und ste daher den Gebildeten und Aufgeklärtenzum Spott machten, denen indessen ursprünglich eine fruchlvareIdee zum Grunde lag, und von denen wahrscheinlich die ältesten,noch in reiner Beobachtung, reifer Erfahrung und frommem Ernstverfaßten, viel Wcizenkdrnchcn unter der Spreu verbergen. II.

Trauung heißt diejenige Handlung, wodurch Verlobte feier-lich zur Ehe verbunden und einander anvertraut werden, es ge-schehe dies nun bloß durch obrigkeitliche Bestätigung ihres Ver-löbnisses und Ehecsntraets lEiviltrauung), oder durch kirchlicheCopuiation und Einsegnung (priesterliche Trauung), Überall, wodie Ehe als ein bleibendes rechtliches Verhältniß geachtet wird,bezeichnet man ihren Ansang mit Einweihungsgebräuchen, die befden meisten Völkern religiöse Bedeutung haben. Wie nach denBerichten der Seefahrer fast'jedes der wilden Völker, die sie ken-nen lernten, eigenthümliche Hochzeitfeieclichkciten beobachtet, lehrtauch die Geschichte, daß die Sitte der asiatischen und europäischenLorwelt Ceremonien zur Weihe des Ehebundes mit sich brachte,Edlere und bedeutungsvollere freilich da, wo der Mann sich nureinem Weibe verbindet, als unter den der Vielweiberei ergebnenNationen. Bekannt sind die Gehcte und Opfer, die die Verlob-ten bei den allen Griechen dem Hymen (s. d. Art.) widmeten;bei den Römern in den ältern Zeiten der Republik verbanden sichdie Verlobte», während der Priester ein Zruchtopssr darbrachte,Lurch getneinschastlichen Genuß von Salzküchen (oousarre->»o) undJusammknsitzkn auf einer Schafhaut, um den Verein zum häus-lichen und ehelichen Leben anzudeuten; nach den punischen Kriegenhielten sie jedoch auch Ehen, die nur durch Unterzeichnung desContracts und durch die Hejmsührung geschlossen wurden, fürgültig. Letzire war überall mit Feierlichkeiten begleitet, und auchdie Mohammedaner, deren Religion die Vielweiberei verstattet, las-sen ihr Gebet und Segen eines Jmans über die Verlobten voran-gehn. Bei den Juden, denen Moses keine bestimmte Form derTrauung vorgeschrieben hatte, bestand sie in der vorchristlichenZeit hauptsächlich in einer feierlichen Heimführung, auf derenPrunk und Jubel viele biblische Stellen hinweisen. Erst nach derZerstörung von Jerusalem wurden folgende, mit wenigen Verän-derungen auch von den heutigen Juden beibehaltene Ceremonienzur Einsegnung der Ehe gesetzlich. Die Verlobten treten mit ih-ren Führern und Führeriunen unter ein Gezelf (Chuppa), worindie Braut dreimal um den Bräutigam geführt, von diesem ein-mal umgangen, verschleiert, und wenn Beider Hände verbundenfind, von den Anwesenden unter dem Zuruf: seyd fruchtbar', mitGctraide überschüttet wird. Reiche werfen über daß BrautpaarGeldstücke, die dse Armer? sgmmesn, Hierauf bedeckt der Mbhi