74 Trauung
üblich. Die Form bisse» Acts wurde bei i-m Protestanten durch jWeglassung der Messe vereinfacht. Wesentlich ist dabei, daß der ^copulirende Pfarrer die Verlobten nach ihrer beiderseitigen Ein-willigung fragt, und wenn sie diese gegeben haben, kraft seinesAmtes für Eheleute erklärt, worauf Ermahnungen, Gebete undScgenssprüche folgen. Das Lrauungsformular der anglikanischenKirche legt den Verlobten außer dem Jawort noch einige herzlicheErklärungen gegenseitiger Liebe und Treue in den Mund, dieman unter den Nachrichten von der am 2ten Mai igiü erfolgtenVermählung der Prinzessin Charlotte von Wallis mit dem Pein- 'zen Leopold von Coburg fast in allen öffentlichen Blättern gelesenhat. Für die katholische Kirche ließ das tridentinische Conciliumes in Ansehung der kanonischen Gültigkeit der Ehen bei den obengedachten Kirchengesetzcn über die Anzeige und Bcnediction derVerlöbnisse bewenden, verordnete aber auch, daß die Ehen erstdurch die priesterliche Trauung nach dreimaligem Aufgebot sacra-mentalische Kraft erhalten sollten, daher sie nun bei den Catholi-ken auf die seit dem igten Jahrhundert übliche Art allgcmeincrGebrauch ist. Das schon Lei den Hochzeitfeierlichkeiten der altenGriechen, Römer und Germanen gewöhnliche Wechseln der Rin-ge gehört zu den nothwendigen Formalitäten katholischer Trauun-gen, unter den Protestanten hat man es aber neuerdings an meh-reren Orten weggelassen, da es schon bei der Verlobung erfolgt.Bon den Hpchzeitkränzen, die in det alten Kirche beidenVerlobten bei ihrer Einsegnung aufgesetzt wurden, ist unter denabendländischen Christen nur noch der Brautkranz als Sym-bol der unverletzten Jungfrauschaft übrig geblieben, und die Ver-weigerung desselben für solche Bräute, die nicht mehr Jungfrauenfind, ein Mittel der Kirchenzucht. In der griechischen Kirche g»-hören die Verlobungen, wie die Trauungen, unter die religiösenGebräuche, die man mit Gebet und Segen in der Kirche begeht.Bei den Verlobungen ist das Wechseln der Ringe die Hauptsache,bei den Trauungen werdest beiden Verlobten, falls sie zum ersten-male heirathen, grüne Kränze aufgesetzt, dann trinken sie Weinaus einem Becher, den ihnen der Priester reicht, und müssen nachbeendigter Einsegnung vor dem Altar einander küssen. Alle christ-liche Religionsparteien halten die Gegenwart von Zeugen, beider Trauung für nothwendig. Diese wird, einzelne ^Dispensa-tionsfälle ausgenommen, stets von demjenigen Pfarrer verrichtet,in dessen Kirchspiel die Braut einheimisch ist, ohne Rücksicht aufdie Verschiedenheit der Konfessionen; da keine christliche Religions,gesellschaft, , die von Pfarrern andrer Confessionen verrichtete»Trauungen für ungültig hält, so daß cathoir'sche Paare von pro-testantischen, und protestantische von katholischen Geistlichen «. s. w,ohne kanonisches Hinderniß getraut werden können. Die kleinerenbecten und schismatischen Kirchen haben meistentheils dieLrauungs- 'gebrauche derjenigen Kirchen, von denen sie ausgingen, mit we-vicea Modifikationen beibehalten; nur die Quäker und.einigeParteien der Wiedertäufer schränken sie auf ein vor ihren Älteste»
> zu leistendes Eheversprechen ein- In Frankreich wurde währendder Revolution die Civlltrauuna oder der Abschluß des Ehe-kontrakts vor der bürgerlichen Obrigkeit für allein wesentlich zurBekräftigung der Ehe erklärt, den bürgerlich Verehelichte» aberfreigestellt, ob sie sich der priesterliche» Copulatiou bedienen woll-