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ihrer solche zu wählen, welche nachgiebiger waren. Bei seinerWahl zum Kaiser finden wir daher die letzten krampfhaften Zu-ckungen dieses republikanischen Instituts in Earnots Rede» gegendieselbe. Späterhin versank das ganze Instituts so sehr, daß ohneden Namen, wohl aber die Sachs vernichtet zu seh», derselbedoch kaum genannt ward. Ohne Zweifel war dies die Folge da-von, daß das Tribunal mit dem gesetzgebenden Körper fast ganzin Eins zerschmolz; denn die beim Antritt der kaiserlichen Re-gierung gegebene Constitution betrachtete und bestimmte es nurals inhärenten Theil desselben, das gesetzgebende Eorps selbst aberwar in der ganzen napoleonschcn Regierung so gut wie nicht vor-handen , bis es igiZ von Napoleon berufen war, in der höchstenNoth die Stimme der Nation zu gewinnen, die dadurch repräscn-tirt werde» sollte. Um jeder großen Diskussion auszuweichen,untersagte überdies die Constitution dem Tribunat jede General-versammlung für Erörterung von Gcsetzescntwürfcn; cS sollte nurin einer besondern Section dem versammelten gesetzgebendenKörper beiwohnen, und durch seine Redner einen Gesetzesentwurflobpreisend empfehlen. Die Unthätigkeit des gesetzgebenden Kör-pers bedingte folglich auch die des Tribunals dem größten Theilenach, und die Geschichte der letzten zehn Jahre weiß von ihmwenig mehr, als —nichts. t-i-.
Tribunus. Dieses Wort bezeichnete bei den Römern rmAllgemeinen eine öffentliche Person, einen Vorsteher; aber nichtimmer bedeutete es einerlei, sondern das damit verbundene Wortmuß entscheiden, von welchen Tribunen die Rede ist, So gab esKriegslribunen und Tribunen des öffentlichen Schatzes (»ibuniIllilitares und aeiarii). Jene waren Befehlshaber einer Abthei-lung der Legion, gewöhnlich aus ic>oc> Mann bestehend, diese wa-ren Gehülfen des Quästcrs, besonders bei Ausrheilung des Sol-des. Vorzüglich merkwürdig und wichtig aber sind die Bolks-tribunen (irlfiniii pledis) , die, um die Rechte der Plebejerund des gemeinen Volkes gegen die Anmaßungen der Patricier zuvertreten^ aus den-Plebejern gewählt wurden , und zwar nicht, ei-genUich in die Reihe der obrigkeitlichen Personen gehörten, aberoft eine sehr bedeutende Rolle spielten, und nicht selten einengroßen Einfluß auf den Gang der öffentlichen Angelegenheitenhatten. Die Veranlassung, dergleichen Tribunen anzuordnen, gabbald nach Einführung der freien Verfassung unter den Consulndie Auswanderung der Plebejer, die sich von den Patriciern ge-drückt und ungerecht behandelt sahen, auf den heiligen Berg.Diese Tribunen konnten durch ihren Einspruch einer Senatsver-ordnung, wodurch sie das Wohl des Volkes gefährdet glaubten,die Bestätigung verweigern, Ost brachten sie auch selbst Verord-nungen in Vorschlag, die dem Interesse der Patricier entgegenzu seyn schienen. So kam es, d>aß diese ursprünglich wohlthätigeund gut gemeinte Einrichtung oft die Veranlassung wurde zu hef-tigen Streitigkeiten und Unruhen, vorzüglich, da nicht seltenParteisucht und Leidenschaft dabei thätig waren. Die Zahl derVolrstribunen wurde späterhin auf ic> bestimmt, und so wie sienicht den Obrigkeiten beigezahlt wurden, genossen sie auch keineder äußern Auszeichnungen, die mit der obrigkeitlichen Würdeverbunden waren.