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86 Tribut TridentUüschcs Concilium

Tribut. RomuluS theilte bei der Einrichtung seines StaatShie Bürger desselben in. drei Theile, welche er nach dieser Zahlri-ibur nannte. J.de Tribus hatte ihren eigenen Vorsteher (rrr-bunus), und hieven ikammt auch das Wort Tribut her. DerTribut (Iribliiüin) war in Rom nämlich eine Abgabe in Geld,welche nach den Tribus entrichtet wurde, und die jeder nach Ver-hältnis! seines Vermögens an den Staat bezahlen mußte. Siehing also von dem Census oder der'Schätzunz ab. Es gab bei,den Römern drei 'Arten von Tribut. Die eine wurde ohne Un-terschied nach den Köpfen auferlegt, und fand unter den'KönrgenStatt. Die andere wurde nach dem Vermögen angeschlagen,-undkam nach dem unter S.roius Lullius eingeführten Census auf.Die dritte fand nur in aus-erordenrilchen und dringenden FallenStakt, und war an keine Regel gebunden, wurde oft freiwilliggegeben, und manchmal wieder zurückbczahlt. Jetzt gebrauchtman das Wort Tribut hauptsächlich von solchen Abgaben, welcheh-e bezwungenen Völker an den Sieger zahlen, oder von solchen,welche an den Landesherrn theils von li-gcnden Gründen, theilsvon Perlenen (als Kopfsteuer) entrichtet werden müssen. Für dieletzter« Abgaben bedient man sich gewöhnlicher jedoch des Aus-drucks: Steuern u. s. w. Figürlich nennt man auch Tribut,was einer von dem Andern als Schuldigkeit federt, z. B, Tributder Ehre, Tribut der Dankbarkeit.

Tri d en ti ni sch e s Concilium. Was auf den Concilienzu Costniz und Bafel für die gute Sache der Kirchenverbcsserungbeabsichtigt worden war, hatte die despotische Politik der Päpstenicht zur Ausführung kommen lassen. PiuS II. verbot ih6o )edeAppellation an ein allgemeines Concilium, und Julius II. er-neuerte dieses Verbot i-zit» auf einer Synode zu Aom, Gleich-wohl konnte die katholische Christenbcir die Befriedigung ihreslauten Verlangtns nach gründlicher Reformation der Kirche nurvon einem allgemeinen, freien, d. h. von Papst und Fürsten un-abhängigen Concilium hoff n, und im kaufe der deutsche» Refor-mation gaben selbst die protestantischen Fürsten, ihre Bereitwillig-keit zum Frieden der Kirche oft durch die Foderung eines solchenConciliums zu erkennen. Am eifrigsten betrieb es Kaiser Carl V.Er hatte während, seiner Regierung kein wirksameres Mittel, zu-gleich den Papst zu schrecken, und' die Protestanten hinzuhalten,und so beider Parteien Meister zu bleiben, als daß er ei» Conci-lium auf deutschem Boden beharrlich von jenem foderte, und esdielen verhieß; denn während der Papst die Untersuchungen, diedabei zur Sprache kommen konnten, mit Recht als die gefähr-lichste Klipp« seines Ansehns fürchtete, durften die deutschen Pro-testanten aus Rücksicht gegen ihre katholischen Mitstände sich we-nigstens nicht weigern, "eine Vertröstung anzunehmen, die eigent-lich nur noch für Letztere Bedeutung Harfe. Carl kündigte aufdem Reichstage zu Augsburg r-M den Ständen das Conciliumfeierlich an, und um wenigstens zu verhüten, daß er eh nicht auchselbst aus-chnebs, mußte man in Rom Anstalten dazu treffen.Naher setzte es Clemens VII. noch in demselben Jahre unbestimnltund sein Nachfolger' Paul III. zum Listen Mai 15z/ nach Man-ttia an. Wegen/der mcht zu bewilligenden Bedingungen des Her-zogs von Mantua wurde daraus Bicenza und der iste Mai 15Z8,worauf, weil hatzi» kein? Prälaten kamen, wieder Aufschub, erst