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Zenhter Band. To bis Z.]
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83 Lridcntinisches Concilium

Jnstruction gemäß ganz unverholen darauf, diesen Gegenstand zurHauptaufgabe der Verhandlungen zu machen; in der zweiten und -dritten Session den 7ten Januar und den 4ten Februar 1546 ge-schah aber weiter nichts, als daß man Regeln für chie Lebensord-nung der Barer zu Trient, Ermahnungen zur Ausrottung derKetzer und das nicäische Glaubcnsbekenntniß vorlas. Erst in dervierten am gten April, wo schon fünf Erzbischöfe und 48 Bischöfegegenwärtig waren, kam es zu zwei Decreterr, worin die Auf-nahme der Lpocryphcn in den Canon der keil. Schrift vorausge-setzt, die Tradition (s. d. Art.) ihr als Erkepnimßguells der Re- kligion gleichgestellt, die unter dem Namen der Bulgata bekannte !lateinische Bibelübersetzung für authentisch, und die Kirche für die jeinzige rechtmäßige Auslegerin derselben erklärt wurde. Sowohlaus diesen, als aus den Decreten der gten, 6ten und 7len Ses-sion am i/ten Juni 1546, am iZten Januar und am Zten Märzig47-über die Lehren von der Erbsünde, Rechtfertigung und denbisher noch durch kein Kirchcngesetz sanctionirten sieben Sacra-rnenten war zu erkennen , daß der Papst und seine Legaten esdarauf abgesehen hatten, den Catholictsmus in möglichst scharfemGegensatze gegen die Lehre der Protestanten aufzustellen. Jedemdieser Decrcte wurden mehrere Canones, d. h, Bannflüche gegen jAndersdenkende beigefügt. Um den vom Kaiser nachdrücklich un-terstützten Wünschen der Völker einige Beachtung zu gönnen, lie- !sten die Legaten mit den dogmatischen Bestimmungen dieser drei !Sesürncn Reformationsdccrete verbinden, wodurch das Predigt? 'Wesen bnd die Verwaltung der geistlichen Ämter, vom bischöflichenabwärrs, zweckmäßiger geordnet wurde, ohne jedoch die eingeriffe- ^neu Mißbkäucl e an der Wurzel anzugreifen. Aber schon mit die-sen halben Maßregeln fürchteten die Legaten zu viel nachgegebenzu haben, mii> da heftige Auftritte und Streitigkeiten unter den 1Prgioren und verschiedenen Ordenstheologen, kühne Behaupt»«- >gen und Anträge der kaiserlichen Gesandten und deutschen Bischöfeden Gang der V<lb>,ndlungen immer bedenklicher machten, aucheine baldige Erledigung des päpstlichen Stuhles vorherzusehenwar; benutzten die Legaten das ungegründcte Gerücht einer.Seuchein Trient, um unter diesem Verwände zufolge der ihnen schonlängst aus Rpm zugekommenen Vollmacht in der 8ten Session amUten März 1547 die Versetzung des Conciliums nach Bologna zuhecretiren, worauf dann die Abreise der italienischen Väter so-gleich erfolgte. Lie feierliche Protestation des. Kaisers gegen die-sen Schrift nöthigte achtzehn Bischöfe aus seinen Staaten beidem Bischof und Herrn von Trient, Cardinal Wadruzzi, in dieserStadt zurückzubleiben; während die Legaten mit sechs Erzbischö-scn, zweiunddreißig Bischöfen und vier Nrdeiisgeneralen in deryhen und toten Session am 2isten April und Lten Juni zu Bo-logna sich begnügten, wiederholte Prorogationsbecrete zu publici-ren, ohne weiter etwas über die Gegenstände des Conciliums zuentscheiden. Die Scheinsyyode zu Trient hielt inzwischen keineSejsion, und da der Kais r sich standhaft weig.rte, die Versamm-lung zu Bologna als ein Concilium anzuerkennen, such die da- .selbst befindlichen Bischöfe noch und nach abrcis'ten, sprach der;Papst endlich in einer Bulle vom 17t«« September 1549 die'Sus- ,pcnsign des Conciliums aus. Nach seinem Tode bestieg der blshe- srige Legat Del Monte am 8ten Februar 1550 selbst den päpstli-