LridenÜnisches Concilium 89
chen Stuhl unter dem Namen Julius III., und kündigte auf Be-trieb des Kaisers die Fortsetzung des Conciliums zu Zlrient nochin demselben Jahre förmlich an. Sein Legat, der CardinalMarcel tue Crescentius, ein heftiger, gewaltthätiger Mensch,kam ncbst zwei Nuntien nach Lrient, und eröffnete das Conciliumden istrn Mai 1551 mit der arten Session. Diese zweite Periodedesselben begann wegen der geringen Anzahl von gegenwärtigenPrälaten eben nicht glänzend, und auch nachdem, vom Kaiser be-wogen, die deutschen Erzbischöfe nächst mehreren spanischen, ita-lienischen und deutschen Bischöfen, im Ganzen 64 Prälaten, an-gelangt waren, konnte, weil cS an Theologen fehlte, bei derinten Session den gten September 1551 nur der Gegenstand künf-tiger Verhandlungen entschieden werden. Frankreich hielt seineBischöfe, wie in der ersten Periode des Conciliums, davon zu-rück, und legte in die er Sitzung durch den Gesandten JacobAmyot, wegen der zwischen dem König Heinrich und dem Papstdamals obwaltenden politischen Spannung, eine feierliche Prote-station gegen die Fortsetzung desselben ein. Nichts desto wenigerschritten die-Bäter wieder zum Werke. Die als päpstliche Theo-logen angelangten Jesuiten, Lainez und Salmcran, hatten ent-scheidenden Einfluß auf die Decrete, die nun mit Beseitigungscholastischer Spitzfindigkeiten kurz und bündig über das Abend-mahl, die Buße und die letzte Ölung abgefaßt, und ersteres mit11 Canones in der iZten Session am Uten October, letztere beidemit 19 Canones in der vierzehnten am igten November publicirtwurden. Man fügte ihnen zwei Reformationsdecrete über dieGerichtsbarkeit der Bischöfe hinzu, worin die Gränzen der bischöf-lichen Macht und die Fälle zulässiger Appellationen an den Papstbestimmt, Eingriffe in fremde Sprengel und Mißbrauche im Ge-brauch des Patronatrechts und in der Kleidung der Geistlichenuntersagt, und die prioilegirten geistlichen Korporationen, Uni-versitäten, Klöster, Spitäler u. s. w. von der bilchöflichen Ge-richtsbarkeit ausgenommen waren. Die mit den Glaubensdecre-ten verbundenen Canones enthielten nur Berdammungsurtheileüber die Meinungen Luthers und Zwingli's, und doch hatte der-Papst die Protestanten durch mehrere Nuntien zu diesem Act desConciliums eingeladen^ weil der Kaiser auf ihrer Zulassung be-stand. Wirklich erschienen einige Gesandte derselben zu Txieift,die brandenburgischcn, um durch Schmeicheleien vom Papst dieBestätigung des Prinzen Friedrich im Erzbrsthum Magdeburg zuerhalten, die wirtemdergischen uns Deputirte aus den oberländi-schen Städten dem Kaiser zu Gefallen, und wohl auch getriebenvom Churfürsten Moriz, dessen eigne Gesandte »och am 7te» Ja-nuar 1552 eintrafen, und in einer Gcneralcongregation am AastenJanuar Gehör erhielten. Zu seinem größten Verdruß mußte derCardinallegat einwilligen, daß auch ihre Theologen gehört undmit sicherm Geleit versehen werden sollten. Um jede Möglichkeiteines Vergleichs mit den Protestanten abzuschneiden, halle, er einDecret über die Priesterweihe voll des ausschweifendsten Hildebran-dismus entworfen; doch setzte der Kaiser es durch, daß bei dexigten Session am sgstcn Januar dies Decret nicht pnbiftirt, son-dern nur ein Aufschub der Verhandlungen bis zur Ankunft derprotssiant'.schkn Theologen beschlossen wurde. Unter kaiserlichemSchutze kamen nun auch dich wirtemdergischen und oberländjschen