9<2 Tridentinisches Concilium
(städtischen) Theologen nach Lrient, und die wirtembcrzkschsn be-fanden sich unter Anführung Melanchthons schon auf dem Wege.Daß aber diese Maßregel von Seiten Sachsens nur eine Kriegs-list war, um den Kaiser sicher zu machen, zeigte sehr bald derunerwartete Feldzug des Churfürsten Moriz, der den Kaiser inldie Flucht und das Concilium auseinanderjagte. Es beschloß da-her in der löten Session am 28sten April seine Suspension aufzwei Jahre, ohne die Unterhandlungen mit den Protestantenauch nur angefangen zu haben. Unter diesen für das Ansetzn desPapstes höchst mißlichen Umständen kam nicht nur der paffauerWertrag und der augsburger R el i g i on sfricd e (s. d. Art.) zuStande, sondern zwei katholische Fürsten, der römische König' Ferdinand und der Herzog von Bayern, wagten es auch, die ih-nen vom Concilio versagte Erlaubniß des Kelchs für ihre evange-lischen Unterthanen auf "eigne Hand zu ertheilen. In Frankreichschien die wachsende Macht der Protestanten ähnliche und nochgrößere Begünstigungen erzwingen zu wollen, und weil der PapstPaul IV. (1555 — IZ5Y), der nur durch blutige Jnquisitionsge-rickte zu Herrs-Vm wußte, von einem außerhalb der Stadt Romzu haltenden Concilium durchaus nichts HLrvn mochte, gingen diefranzösischen Bischöfe schon damit um, eine Rationalsynode zurStillung der Lleligimsunruhen zu veranstalten. Pauls NachfolgerPiuS IV-, sah sich daher genöthigt, 15Ü0 und 1561 neue Einla-dungen zur Fortsetzung der allgemeinen Kirchenversammlung aus-gehen zu lassen. Obgleich die Protestanten sie nicht annahmen,und auch die Krone Frankreich mit Verwerfung der bisherigentridentinischen Beschlüsse ein ganz neues freies Concilium fodertc,Wurde es nun dennoch nach zehnjährigem Stillstände von sechs Le-gaten des Papstes, unter denen der Cardinal Prinz HerculesEonzaga von Mantua der Vorsitzende war, mit 112 Bischö-fen, meist Italiener, vier Äbten, und vier Ordcnsgeneralen durchhie i/te Session am lAtcn Januar 1562 wieder eröffnet. DieDecrete dieser Session betrafen nur die Lcbensordnung der ver-sammelten Ääter, und das Vorrecht der Legaten, allein zu propo-yiren. In der igten Session am aösten Februar wurde bloß einDccret wegen Abfassung eines Index der verbotnen Bücher publi-k>rt, in der xyten am yten Mai und der aasten am igten Juniaber wiederholter Aufschub der Publication neuer Decrete be-schlossen. Diese Unthätigkeit war nur ein gewöhnliches Mittelder römischen Politik, Widersprüche durch > Lavirc» zu umgehen;denn Frankreich sowohl als der Kaiser und Bayern erneuertenihre Antrage auf Reformation der Kirche, und Berftattung desLaienkelchcS im Abendmahle, der Priesterehe und der verbotene»Speisen, und in der dem Papste höchst verhaßten Behauptung,daß die bischöfliche» Würden und Rechte nicht päpstlichen, sonderngöttlichen Ursprungs waren, stimmten alle Bischöfe außer den ita-lienischen überein. Durch die Überzahl der letzter» wendeten sichaber die Beschlüsse dennoch bei der Abstimmung jedesmal nach denAbsichten des römischen Hofes. So kamen die Decrete von derAbkvdmahlsfeier und vom Meßopfer, wobei vorbereitende Erklä-rungen in den Landessprachen erlaubt, aber die Laien mit ihremVorsangen nach dem AbendmahlSkclch an den Papst verwiesen wur-de», in der 2isten und 22sten Session am rütcn Juli und i7tcnGextembcr 1562 zu Stande. Au den bei diesen Sessionen außer