Band 
Zenhter Band. To bis Z.]
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zösischen Allmacht fürchtetcn und denen Unterwerfung klüger undbequemer schien, als Kraftanstrengung zur Rettung — und somußte der König endlich nachgeben und den Verein aufheben. Insich selbst war der Verein, so lange er bestand, auf folgende Artorganisirt: Ein oberster oder hoher Rath, der seinen Sitz zuKönigsberg hatte, leitete das Ganze. Er bestand aus sechs er-wählten Mitgliedern, die im Borsitze wechselten,, und einem soge-nannten Obercensor, der Sitz und Stimme in jenem Rathe,aber nie den Vorsitz hatte, weil er bei dem ihm anvertrauten wich-tigen Wirkungskreise immer dem obersten Rathe in dessen Gesammt-heit verantwortlich bleibe» sollte, damit er von seiner Gewalt kei-nen Mißbrauch machte, er selbst aber auch wieder den oberstenRath gleichsam kontrolliern sollte, damit auch dieser nicht sein«Gewalt über die Gebär und zum Nachtheile der Regierung aus-dehnte. Diese Glieder des obersten Raths wurden auf ein halbesJahr gewählt, konnten aber wieder gewählt werden, wenn man«it ihnen zufrieden war und sie selbst die Wahl annahmen. Demobersten Rath? war ein Secretair zugegeben, welcher in den Si-tzungen das Protokoll führte und die gefaßten Beschlüsse ausfer-tigte, aber selbst keine Stimme dabei hatte, Ein Schatzmeister»der Cassirer erhob die freiwilligen GUdbliträgs der Mitgliederdes Vereins zur Bestreitung der Ausgaben und legte Rechnung dar-über ab. Niemand aber empfing irgend ein Honorar für seineBemühung. Unter dem obersten Rathe standen die Provinzial-räthe, die. eben so organisirt waren und die unmittelbare Auf-sicht und Leitung für die einzelnen Vereine oder sogenannten Kam-mern in den Provinzen hatte». Daher hatten auch sowohl dieProvinzralcäthe als die Kammern ihre besondern Censoren, welchedem Obercensor ihre Mittheilungen machten ufid von demselbenAufträge und Bescheide nach den Umständen erhielten. Die Censo-ren überhaupt wachlen über die Beobachtung der Statuten, leite-ten nach denselben die Wahlen der Vorsteher, urtheilten über dieWürdigkeit oder Unwürdigkeit aufzunehmender oder auszuschließen-der Mitglieder, legten Streitigkeiten unter den Mitgliedern beiund veriratcn das' Interesse der Staatsregierung beim Vereine,damit dieser auf keine Weise die ihm in den Statuten vorgezeich-neten Gränzen seiner Wirksamkeit überschritte. Sie waren also,wie sich der Professor Krug in Leipzig (der während seines Auf-enthalts in Königsberg selbst ein halbes Jahr lang Obercensor war)in seiner nachher anzuführenden Schrift ausdrückt, „nicht sowohlSittenrichter, wie die allrömischen , sondern vielmehr GesellschaftS-wächter, gleichsam die correctionalen Organe des Vereins." Au-ßerdem theilten sich alle Mitglieder des Vereins, die eine bestimmteörtliche Kammer ausmachten, in gewisse Geschäftskreise, wel-che sich mit Unterstützung der Rothleidenden und Hilfsbedürftigen(derenZahl sich durch den Krieg bis ins Ungeheure vermehrt hatte,'so daß die Regierung, die nicht einmal die an Frankreich zu zah-lenden Summen aufbringen konnte, nicht allen zu helfen vermochte)mit Aüsmittelung neuer Nahrungsquellsn und ErwerbSzwrige, mitVerbesserung des Unterrichts und der Erziehung, und überhauptmit allen auf die öffentliche Wohlfahrt sich beziehenden Gegenständenbeschäftigte!!. Dahin gehört« auch dos Kriegswesen, mit dessenBearbeitung sich insonderheit die Offiziere, welche im Vereine wa-ren, beschäftigten. Viele Ideen über Bekleidung und Bewaffnung