Band 
Zenhter Band. To bis Z.]
Seite
161
JPEG-Download
 

Türkisches Reich i6k

nehmen, auch nicht gern einen Minderjährigen nehmen. Ballt«der Stamm der Osmanidcn in seinen männlichen Zweigen ver-blühen, so geht e,e Thronfolge auf die Familie des gewesenenChans der Tataren über, die damit bcanwartet ist. Fast jedeThronbesteigung wird mit Blut befleckt. Die Weiber sind vomThron ganz ausgeschlossen. Der Padischah wird nicht gekrönt,sondern bloß mit dem Säbel OsmaNs umgürtet, nachdem er denCoran und die Aufrechthaltung der mohammedanischen Religionbeschworen hat. Er hat keine eigentlichen Gemahlinnen, sonderndie Weiber des Harems werden bloß als Odalikcn oder Bei-schläferinnen angesehn. Es sind meistens geborne Lscherkassine»«der Georgierinnen, denn eine freigcborne Türkin kann als Oda-lik in demselben nicht eintreten. Ihre Zahl ist nicht bestimmt.Aus denselben wählt der Sultan seine Frauen, Kadin oder Da-men genannt, deren er seit Sultan Ibrahim sieben nehmen darf.Diejenige dieser Frauen, weiche zuerst einen männlichen Throner-ben gebiert, heißt Ehakcsst Sultan», die übrigen Mütter vonPrinzen Sultans Chassecki, die'Mutter des regierenden Sultan-Sultan« Balide, welche letztere große Vorzüge genießt, und dirEinzige ist, die nach dem Tode eines Sultans nicht in die Gemä-cher des Eski Seraj verschlossen wird. Ihre Einkünfte belaufensich jährlich auf goo,ooc> Piaster (258,166^ Thaler), dagegen jedeSultan« Chasseki nur 500 Beutel oder 12,958^ Thaler an Basch-maklik oder Pantoffelgeldern bezieht. Die Prinzen werden sämmt-lich in dem Kafes oder Käficht erzogen, wo man sie eine me-chanische Kunst oder ein Handwerk lehrt, in allen übrigen einemRegenten nöthigen Wissenschaften aber ganz unbekannt läßt. Jadiesem Käficht wachsen sie unter Verschnittenen und Odaliken auf,und trescn auf den Thron, ohne die Welt, ohn« ihr Volk und dieRegierungskunst zu kennen. Die übrigen Prinzen bleiben im Kä-fer des Eski Seraj; in d?n frühern Zeiten des osmanischen Reichswurden sie bei jeder Thronbesteigung unerbittlich hingerichtet, DiePrinzessinnen, welche sämmtlich den Titel Sultans fuhren, erhal-ten keine bessere Erziehung als ihre Brüder; das Herkommen will,daß sie schon in der Wiege an Bessire, Pascha's oder andere Groß«vermählt werden, aber ihre männlichen Nachkommen sind nacheinem Reichsgrundgcsetze sogleich nach der Geburt zum Kode ver-dammt. Die gewöhnliche Residenz des Sultans ist das Seraj z»Lstambol, im Sommer auch wohl der Melonengarten bei dieserStadt «der Dulmah Baktsche, sonst besitzt er noch Paläste zuEdrmeh, Brusa u. f. w. Der Hofstaat ist äußerst zahlreich, undwird durch ein ungeheures Heer von Verschnittenen, Weibernund Garden vermehrt, so daß man die Zahl aller dazu gehörigenPersonen auf mehr als 10,000 rechnet. Er theilt sich in den äu-ßern und innern Hofstaat! jener besteht aus dem Oberhofmeistrv-stabe, den verschiedenen Kammern, deren man sieben zählt, denHofämtern und Leibwachen (die Wachen des Seraj sind die Thor-wächter, die Gartenwächter, die Holzhauer, die Arriergarde, dieBotengarde, die Stastsboten und Hosfourire), und aus den Ver-trauten oder Titularwürdenträgecn, wohin die Stummen, dieZwerge, die Tonkünstler, die Vertrauten , die Herren der Au-dienz, die Herren des Steigbügels und die Bessire der Achsel ge.hören. Der innere Hofstaat besteht aus dem Harem mit seinenWerbern, weißen und schwarzen Verschnittenem, deren Aufseher,?»"». k-x. 4» ms. x. -z ' ^