Band 
Zenhter Band. To bis Z.]
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Türkisches Reich iü;

Provinzen, die ihnen unterworfen «nid; sse stehen an der Apitzeeines Provinzialdywans, dessen Beamte den nämlichen Titel füy-ren, wie die Reichsbeamten. Sie vereinigen l» ihrer Person alleMacht; Militär und Finanzen, Polizei und Cciimnaljusttz hän-gen von ihnen ab; sie erkennen über Leben und Tod der Unter-thanen, führen Krieg und schließen Frieden, alle Gewalt ist'ih.nen übergeben, bloß damit sie die ^Abgaben für die Pforte bei»treiben können. Halte» sie damit richtig ein, so werden sie niezur Verantwortung gezogen, und niemand bekümmert sich darum,welche Mittel sie anwenden, ihren Zweck zu erreichen; daher dennalle Sie gierigsten Blutsauger sind. Nur dann werden sie ge-wöhnlich von ihren Posten entfernt, wenn das durch unerschwing-liche Abgaben gereizte Volk in offene Empörung ansbricht, oderdie Ulema gegen fie auftritt, oder man sich ihres Vermögens be-mächtigen will« Aber nicht selten widersetzt sich dann der Statt-halter mit den Waffen in der Hand, und rettet eben so oft'Po-sten und Leben. In militärischer Hinsicht wird jeder , Paschalikwieder in Sandschaks abgetheilt; bei jedem Ausbruche eines Kriegsmüssen die im Sandschok wohnenden Jenjikscheri, Spahi, Tiuia-riols und Zoimiten sich bei dem Sandschak-Beg einsinden, unddie Befehle der Pascha's erwarten. Außerdem sind Unterabthei-lungen-der Paschaliks dle Muffelimliks, Woiwvdoliks und Ajaliks.Noch besteht die Eintheilung des Reichs tu Zatms und Timorsoder die Güter der Lchnsträger der Pforte, deren Besitzer ver-bunden sind, außer dem persönlichen Dienste eine gewisse AnzahlRitter Und Fußvolk inS Feld Lll stellen. Der Zaims zählt manin Europa yig, in Asien 1,47c,, der Timars in Europa 8,856,in Asten 28,276. In einigen Gegenden, so in Gricchcnland, sindeinzelne Muffelimliks und Aghaliks völlig unabhängig von der Ge-walt der Paschen dergestalt, daß ihre Befehlshaber in ihren Be.zirkelt mit Ausnahme der Justiz jedes Reglerungsrecht ausübenkönnen, auch sind verschiedene dieser Stellen gewissen Kamilr-nauf ewige Zeiten überlassen, welches. Recht jetzt einige Paschasund Sandschaksbegs, wie der - von Janina, mit den Waffen inder Hand erzwungen haben. Nach Hammer zerfällt das osmani-sche Reich jetzt in folgende Ejalets: 1. Rnmilt, welches Thränen,Bulgar Jli, Serf Wilajeti, und ganz Griechenland mit Aus-nahme der beiden Städte Jstambol und Edreneh , und dem Sand-schak des Kapudan Pascha umfaßt; allein der Btglerbeq, der zuSophia seinen Sitz hat, hat jetzt wenig mehr als Thrakien, Bul-gar Jli, Serf Vrlajeti und Makdonia unter sich, indem derPascha von Janina über den ganzen psten der hellenischen Halb-insel, der von Tripolizza über Morea, gebietet, und ein großerTheil von Serf Vilajeti eine Art von Freistaat bildet, 2>. Bos-Na, welches sich über Bosna mit Hcrsek und osmanisch Eroatienerstreckt; z. Damas, ein Tbeil vom alten Syrien oder Scham;4. Slibrrs, die Insel Eypcrn; 5« Anadoli, der größte Theil vonKleinasien, aber in diesem Gjalet behaupte» Kara Osman undLschapan Oglu zwei teibutäre Staaten; 6. Karaman oder derPaschaltk Konsih, Theil von Kleinasien; 7. Siwas, Theil vonKleinasien; g. Mercnche, Theil von Kleinasien; y. Trabes»», daskappadozische Pontus wozu auch der Sandschak Okalzike zu ge-hören scheint; lo. Kars, Theil von Armenien; il. Tscbeldir;ca. Srzernm, Theil von Armenien; rZ. Wan, Theil von Arme,