Ungarische Militargränze Ungarwtine 207
Einfuhr 20,140,000 Gulden; doch verliert es in seinem Landhan-del mit den osmanischen Staaten. Die vornehmsten Handelsstädtesind Pest, Debreczyn und Presburg. — Ungarn ist eine erblicheMonarchie, die eigentlich einen mit dem österreichischen Kaiserreicheconföderirten Staat ausmacht. Der König hat viele und wichtigeRechte; ihm sind alle Majestätsrechtc eigen und sein« Gewalt er-streckt sich über alles, was zum Zweck des Staats als Mittel dient.Zu seinen Neservatrechten gehören: i. das Patronat über alle kirch-lichen Benefieie», 2. das Recht, den Adel und alle Privilegien zuertheilen, Z. die Besetzung aller StaalSamter, 4. das Recht, Kriegund Frieden zu führen,'5. er ist die höchste Obrigkeit des Reichsund 6. alle erledigten Stammgüter fallen ihm zu. Dagegen mußer die Aufrechthaltung der Reichsverfassung vor und nach seinerKrönung, welche ihn zum apostolischen Könige inaugurirt, be-schwören, muß ein Catholik seyn, und kann Gesetze, Auflagenund andere Verfügungen nur durch das Organ des von ihm beru.fenen Reichstags machen, woselbst die Stände eine vleisagendeStimme führen und sich nicht selten gegen die Eingriffe der Kronesetzen. Die Reichsstände bestehen: 1. Aus den Prälaten, wozu diesämmtlichen katholischen und griechischen Erzbischöfe, Bischöfe, dieMeisten Äbte und Pröbste gehören, 2. aus den Magnaten oder dengroßen Reichsbeamten und Obergespane, wovon einige ihre Wür-den erblich besitzen, z. aus den niedern Edelleuten und 4. aus denkönigl. Freistädten, wovon jede doch nur eine Stimme hat. DerReichstag soll nach den Gesetzen alle Z Jahre, wenn es das Bestedes Reichs befiehlt, durch königl. Comitialbriefe ausgeschrieben wer-den; er theilt sich in 2 Kammern — die Magnatentafel, wozu diePrälaten, Magnaten, Grafen und Freiherr», und die Ständeta-fcl, wozu die Edelleute und Freistädte gehören. — Die Rcgie-rungsgeschäfte verwaltet nach den Landesgesetzen die königl. Statt-halterei, welche ganz independent und keiner Hofstekle unterworfenist. Sie.ist das höchste Berwaltungscollsgium, ihr Präsident derPalatin, und ihr sind die 5Z ungarisch-illyrischcn Comitate sämmt-lich obligat. An der Spitze der Comitate steht der Obergespan,dessen Würde in einigen Comitaten erblich ist. Das höchste Justiz-revisorium ist die Septemviraltafel, das Appellarionsgencht die kö-nigliche Tafel, an welche von den Districtualtafein appellirt wird;niedere Gerichte sind die Herrnstühle für die Bauern, die Magi-sträte für die Freistädte und Marktflecken und die Comitätsgericht«für den Adel. Übrigens ist Ungarn unstreitig eine der wichtigstenProvinzen der österreichischen Monarchie: es recrutirt ohne dieGränzen 14 Infanterieregimente!: und einen bedeutenden Theil derKavallerie und bietet in Zeiten, wo dem Vaterlande Gefahr droht,eine Adelsinsurrection auf, die iMy aus 18,000 Mann CavallerieUnd 21,000 Mattn Infanterie betrug. Dabei trägt es zu den La-sten der Monarchie wenigstens 20 Millionen Gulden bei, wobei esdie innere Verwaltung aus eignen Mitteln bestreiket. Civilungarnzerfällt in 4 große Kreise diesseit und jenseit der Donau unddiesseit und jenseit der Theiß, deren jeder wieder in Grspqm-schaften o«cr Comitate getheilt ist.
Ustg arische Militärgränze, f. Battatgkänze undösterreichische Militärgränze.
Ungarweine heißen die sämmtlichen Weine, die in Un-garn und den dazu gehörigen Ländern erzeugt werden, und zu