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Oppositionspartei der Name Appcllanten aufkam. Diese Par-thei zerfiel m gemäßigtere und strengere Zakkivnen, als Roailletsich 1720 zur bedingten Unterschrift der Bulle verstanden und da-durch die eifrigeren Appellanten wider sich aufgebracht hatte. Diestrengeren Maßregeln Ludwigs XV. und seines Ministers Fleury,der um den Cardinalshut buhlte und den Jesuiten schmeichelte, be-drängten die Gegner der Bulle von neuem, die Priester unter deitAppellanten wurden entietzt, den appcllirend-n Laren die Sakra-mente verweigert; dem 80,'ävrigen Noailles gewann der Hof end-lich 1728 eine unbedingte ün-eeschrift der Bulle ab und zwang1730 das Parlament, sie ohne Vorbehalt anzunehmen, wodurch siefeierlich zum Neichsgejetz erhoben wurde. Gleichwohl blieben dieverfolgten Appellanten insgeheim immer noch thätig, den Geistdes Widerspruchs rege ^zu erhalten, und um dir grausame Saera-mentsverweigerung, wodurch der für die Konstitution gewonneneKlerus sie ängstigte, abzustellen, wagte das Parlament seit 175»neue, kühnere Schritte. Der nun mit der alten Erbitterung wie-der ausgcbrochne Constitutivnsstreit wurde endlich durch ein sehegemäßigtes Brcvr Bcnedicts XlV- beigelegt, welches die meistenParteien zufrieden stellte und nur gegen offenkundige AppellantenStrenge gebot. Dazu kam Noch die Aufhebung des Ordens derJesuiten, deren natürlich« Folge ein allmahliger Verfall des Ge-wichts der Constitution Unigenitus auch in Frankreich war. Inandern katholischen Ländern hatte man sie zwar angenommen, aberwenig beachtet, da sie doch eigentlich nur die Parteien in Frank-reich anging. In der österreichischen Monarchie, wo einige Bischöfesie in ihren Diöcesen verbreitet hatten, wurde sie 1781- durch ei»Edikt Josephs II. nebst der Bulle In vorn» Dornini förmlich un-terdrückt. Jetzt gehört sie nur noch der Geschichte an, da selbstdie Päpste sie nicht mehr für eine Glaubensregel ausgeben. L.
Union, kirchliche, oder Religronsvereinigung ist seitdem Zeitalter der KirchentrcnNung ein Gegenstand eifriger WÜN-.sche und vielfältiger, bis auf die neuesten Zeiten stets fchügelchiag-ner Versuche gewesen. Im Munde des Papstes und seiner Hof-theologen bedeutete dieses Wort nie etwas anders, als unbedingteUnterwerfung und Rückkehr unter seine geistliche Oberherrschaft,wie schon die im Art. griechische Kirche erwähnt. « Unisnsver-handlungen mit den griechischen Kaisern beweisen. Derselbe An-spruch war auch das Haupthindecniß, wodurch die Projekte zueWiedervereinigung der evangelischen Kirchen mit den" katholischenvereitelt werden mußten. Nicht zu gedenken, daß die in Rom alskaiserliche Veranstaltungen stets gemißbilligten Relig-'onLgesprächezwischen den Katholischen und Evangelischen, selbst das 1541 zuRegensburg gehaltene, welches die beiderseitigen Theologen einan-der nahe genug brachte, die Erbitterung nur vermehrten und sel-ten mehr als tauichende Zwischenspiele waren; auch die,Unionsvor-schläge aufgeklärter katholischer Theologen, wie Erasmus Schriftvon der Eintracht der Kirche rggz, und die von dem friedliebendenKaiser Ferdinand I. 15641:04 kurz vor seinem Tode veranlaßten, mitedler Wahrheitsliebe und Mäßigung abgefaßten Gutachten Eas-sanders und Wicels fand gerade die römische Kirche am -m-stoßigsien. Die 1644 von Rom, doch nicht einmal unter päpstli-cher Autorität, ausgegangene Konsultation, die eine Bereinigung