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Zenhter Band. To bis Z.]
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242 Urtheil Urtheilskraft

mit der Pflege der Kranken und Armen und dem Unterrichte jun-ger Mädchen, wozu er durch ein besonderes Gelübde verpflichtetist. Die Kleidung ist schwarz mit ledernem Gürtel, an dem einStrick zum Geißeln herabhängt. Er zählte im igtcn Jahrh, überZM Klöster und die Regierungen haben ihn wegen seiner Gemein-nützigkeit bis jetzt bestehe» lassen. - L.

Urtheil, eine auf di» Verbindung der Umstände gegründete,oder aus den Gründen der Handlung gefolgerte Meinung über dieBeschaffenheit eines Dinges und deren Äußerung; daher wahresund falsches, je nachdem die Umstände richtig erkannt, verbundenund daraus gefolgert worden. In der Logik die Verbindungoder Trennung von zwei Begriffen. In engerer Bedeutung derentscheidende Ausspruch eines Richters über eine streitige Sache;daher ein Urtheilsspruch, ein Urtheil fällen. Ein motivirtes Ur-theil, wobei die Gründe (Motive), wornach oder woraus gefolgertworden ist, angeführt sind. — Geschmacksurtheil, der Aus-spruch des ästhetischen Vermögens (des Geschmackes) über einenästhetische» Gegenstand. Da bei diesem Urtheil mehr das Gefühlin Anspruch genommen wird, welches nicht nach so bestimmtenRegeln und so unabhängig wirkt, wie der Verstand, so erklärtsich dadurch die Verschiedenheit der Geschmacksurtheile, die allesEntscheiden in Sachen des Geschmacks so schwierig machen.

Urtheilskraft (jnüi-ssum) ist das zweite von den dreiobern Ercenntnißvermbgen (Verstand, Urtheklskraft und Vernunft),das Vermögen, unter Regeln zu subsummiren. Subsummiren aberheißt, unterscheiden, ob etwas unter esncr gegebenen Regel (demAllgemeinen) stehe oder nicht. Das Gesetz z. B. ist das Allge-meine, der dem Richter vorgelegte Fall das Besondere, von dem erentscheiden muß, ob er unter diesem Allgemeinen begriffen sei odernicht. Der Verstand (das Vermögen der Regeln) ist zwar einerBelehrung und Ausrichtung durch Regeln fähig, Urtheilskrastaber, d. i. das Vermögen, das Besondere, in so fern es ein Fallder Regel ist, aufzufinden, will nur geübt werden. Daher auchdie Urtheilskrast das Specifische des sogenannten Mutterwitzes,dessen Mangel keine Schule ersetzen kann, deren Wachsthum Reiseund derjenige Verstand heißt, der nicht vor den Jahren kommt.Eine Schule kann einem eingeschränkten Verstände Regeln vollauf,von fremder Einsicht entlehnt, darreichen, und gleichsam einpfro-pfen; das Vermögen aber, sich ihrer richtig zu bedienen, muß demLehrling selbst angehören. — Der Mangel der Urtheilskraft isteigentlich das, was man Dummheit nennt, und einem solchenGebrechen ist gar nicht abzuhelfen. — Beispiele haben den großenNutzen, daß sie die Urtheilskrast scharfen. Was die Richtigkeitund Präcision der Berstandeseinsicht betrifft, so -thun Beispielederselben vielmehr einigen Abbruch, weil sie nur selten die Bedin-gung der Regel adäquat erfüllen. Überdies schwächen Beispieleoftmals diejenige Anstrengung des Verstandes, Regeln im Allge-meinen einzusehen. Wer Urtheilskrast in Geschäften zeigt, ist ge-scheit. — Kant hat eine eigene „Kritik der Urtheilskraft" (2teAfl- Berlin 17YZ) geschrieben. In dieseruntersucht er, ob das Vermöge»der Urtheilskrast', das in der Ordnung unserer intcllectuellcn Er-kenutnißvermögen zwischen dem Verstände und der Vernunft einMittelglied oder den Verband zwischen beiden ausmacht, nicht(,uch für sich, wie nach der Analogie schon zu vermuthen ist, wo-