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Urversammlungen Ufo 24z

nigstenS subjective Principien » xiioi! habe, die nämlich aus die-sem Vermögen entspringen und in ihm seinen Boden haben. Eruntersucht in dieser Kritik ferner, ob diese Principien s xrior!der Urteilskraft constitutiv oder bloß regulativ sind, und ob dieUrteilskraft nicht etwa mit einer andern Ordnung unserer Vor-stellungskräfte in Verbindung zu bringen sey,-nämlich dem Gefühlder Lust und Unlust die Regel a xriori gebe. Die Kritik der Ur-theilskraft beschäftigt sich nun mit diesen Principien » xriori, dieaus der Urtheilskraft entspringen, und welche dem Gefühl' der Lustund Unlust die Regel geben.

Urversammlungen fasssrnbleee xriiriLlrss). Eine der er-sten und wichtigsten Verfügungen der ersten oder csnstituirenberrNationalversammlung beim Anfange der Revolution in Frankreich(i?8y) war eine neue geographische Einteilung des ganzen Lan-des. Anstatt der bis dahin gewöhnlich gewesenen Statthalterschaf-ten (ALnivernements Aeneraux) wurde ganz Frankreich, nachrichtigen geographischen Bestimmungen, in 8Z Departements ein-getheilt, die von Flüssen, Bergen oder Wäldern ihre Namen er,hielten, und deren Anzahl in der Folge durch die gemachten Er-oberungen sehr vermehrt wurde. So schnell auch diese neue Ein-teilung zu Stande kam, so ist sie doch bisher immer beibehaltenworden, auch nachdem fast alles andere, was jene erste National-versammlung gethan hatte, untergegangen ist. Diese Departementswurden nun wieder in Kreise (sironäisseinencs) und Bezirke(carirons) getheilt. Nach der Eonstitulion hatte jeder Activ-bürger, d. h. jeder, der seinen Antheil zu öffentlichen Staatslä«sten entrichtete, das Recht, mittelbar seine Stimme bei der Wahlobrigkeitlicher Personen oder Convents-D-putirter zu geben. ESwurden deßwegen in den Cantons und ArrondissementS Wahlver-sammlungen angestellt, in welchen die Actiobürger gewisse Wahl-männer (eiecteiars) ernannten, welche sodann die zu den ledigenStellen vorzuschlagenden Candidaten wählten. Diese Versammlun-gen für die Ernennung der Wahlmänncr hießen assemklees xri-maiies, Urversammlungen, weil sie gleichsam die Grundlageder nachherigen Wahlen ausmachten. Bei der Einrichtung dieserPrimair- oder Urversammlungen ging die Nationalversammlungvon der Idee aus, daß jeder Bürger des Staats sich als durch ei-nen andern repräsentirt sollte ansehen können. Dieser Zweck konntefreilich nicht besser als durch die kleinern Urversammlungen und dievon diesen ausgesonderten Wahlmänner bewirkt werden, und esdürfte wohl nicht leicht möglich seyn, diese Einrichtung wieder auf-zuheben. Nur beging die Nationalversammlung darin einen Feh-ler, daß sie das Stimmrecht in den Urversammlungen nicht aufden Besitz von Grundstücken einschränkte, sondern auf den gerin-gen Beitrag von Z Livres zu den Contributionen ausdehnte.Die Einrichtung der Versammlungen der Wahlmänner, oder derWahlcollegien (colieZ^s oiecter-enx) ist in der Folge andersvcganisirt worden. Die Präsidenten derselben waren unter Napo-leons Regierung auf Lebenszeit ernannt. Unter dW^ Kö-nige sind diese Präsidenten für die Wahlen neuer DeputiM« bis-her jedesmal besonders ernannt worden.

Uso (ital.), eigentlich Gebrauch, Gewohnheit, wird in Wcch-ftlgeschäften gebraucht, und bedeutet die Rachsichtszeit, welche dem-

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