248 Utrechter Friede
au« dem bsurboorschen Hause mit dem Rechte sbes Testamente«König von Spanien und Indien; für jenen stritt Eng-land, da« Reich und die Generalstaaten, für diesen die Churfür-sten von Bayern und Cöln als Frankreichs Bundesgenossen. ImVerlaufe der langen kriegerischen Zeit ergaben sich theils andereEreignisse, theils änderten sich die Ansichten. Der 1711 erfolgteTod des Kaisers Joseph I. machte Carl VI. nicht nur zum Erbendex Kronen von Österreich, Böhmen, Ungarn u. s. w., sondernverschaffte ihm auch die römische Kaiserwürde, und feine Machtdrohte mit der spanischen Erbschaft unermeßlich zu werden; andererEeits ward durch den Tod des alten Dauphin von Frankreich dieFurcht vermindert, Frankreichs und Spaniens Scepter in einerHand zu sehen. Dies und mehr noch die (man sagt durch franzö-sische Politik herbeigeführte) Ungnade des Herzogs Marlborougham englischen Hofe, oder, wie Andere sagen, der durch ein PaarHandschuhe der Herzogin beleidigte Stolz der Königin Anna, wa-ren Ursache, daß die bereits öfter vergeblich angeknüpften Unter-Handlungen wieder erneuert wurden. GrafLallard, der als Kriegs-gefangener in England sich befand, machte dem nach dem Sturz-es Whigministeriums gestiegenen Bolingbrocke die ersten Eröff-nungen, im Oct. 1711 war man bereits über die Hauptpunkteeinig, und machte sie als Präliminarien bekannt. Die Königin,durch Verträge zu gemeinsamem Unterhandeln verpflichtet, benach-richtigte sogleich den Kaiser und die Alliirten davon; allein derKaiser fand diese Artikel gar nicht angemessen und beharrte auf-er Fortsetzung deS Krieges. Aber alle Vorstellungen waren ver-gebens. Die Königin erklärte, zu einem Separatfrieden entschlos-sen zu seyn, wenn man nicht zu einem Congresse zusammentretenwollte. Solchem Ernste mußte man endlich weichen, und so wurdeUtrecht zum Versammlungsorte, und der rate Januar 1712 zurEröffnung de« Congreffes bestimmt. Die Ausgezeichnetsten unterden hier versammelten Gesandten, von denen anfangs nur dieenglischen, französischen und die der Generalstaaten erschienen, wa-ren der Marschall d'Uxelles und der Abbe Polignac von Seiten Frank-reichs, der Bischof von Bristol von Seiten Englands, der Graf vonSinzendorf von Seiten des römischen Kaisers, u. s. f. — Frank-reich erbot sich, die jetzt bestehende Regierung in England und ihreSuccession anzuerkennen, die Festungswerke von Dünkirchen zuschleif»«, die Inseln St. Christoph, Terreneuve u. s. w. und dieHudspnsbay mit Vorbehalt des Stocksischfangs an England abzu-treten, den Generalstaaten Vpern, Knocke u. s. w. zu überlassenund einen angemessenen Handelsvertrag mit denselben zu schließen,wogegen es Douay, Bouchain u. s. w. begehrte; auf die italieni-schen Reiche der spanischen Monarchie zu verzichten, wogegen dasHauS Habsburg alle Ansprüche auf die spanische Erbfolge aufge-ben sollte; am Rheine sollen die Gränzen dieselben bleiben, wie sieVor dem Kriege gewesen; die Churfürsten von Cöln und Bayernsollen in alle ihre Rechte wieder eingesetzt werden, wie sie vor demKriege gewesen sind; dagegen wolle es Preußen in seiner königli-chen Würde anerkennen; Frankreichs und Spaniens Kronen sollennie auf einem Haupte vereinigt werden u. s. f. — Kaiserund Reich begehrten, daß Frankreich alles inzwischen im inner»Zustande des Reiches Vorgegangene anerkennen, alles durch dieFriedensschlüsse zu Münster, Nimwegen und Ryßwick ihm Zuge-