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Zenhter Band. To bis Z.]
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Utrechter Friede 249

sallene, alle« von Lothringen seit Carl IV. Erworbene, und alle inSpanien, Italien und in dcn Niederlanden eroberten Plätze wie-der herausgeben, und daß das ganze spanische Erbe, wie es CarlII.hinterließ, dem Habsburgischen Hause zufallen solle. — Englandfodert« die Anerkennung der protestantischen Succession, die Ent-fernung des englischen Kronprätendenten aus Frankreich, Abtre-tung der Inseln St. Christoph u. s. w., die Errichtung einesHandelstractats, und eine rechtmäßige und billige Entschädigungfür die Alliirten. Was für die Protestanten in Frankreich nochgefodert werden solle, würde im Verlaufe der Unterhönblung aus-gesprochen werden. Es würde zu weit führen, hier die Ansprücheund Foderungen jeder einzelnen Macht zu erwähnen, und unnö-thig seyn, da vorgedachte Punkteschon alles Wichtige enthalten. — Dieersten Konferenzen waren ohne erfreuliche Resultate, und die fran-zösischen Gesandten fanden bald Gelegenheit und Veranlassung, siezu unterbrechen, in der Absicht, England ganz zu gewinnen undzu einem Separatfrieden zu bringen, zumal die FoderungenEnglands und? Frankreichs, wie aus dem Vorerwähnten zu ersehen,leicht zu vereinigen waren. In diesem Falle hoffte man dann ge-gen die übrigen Alliirten entweder im Gang der Unterhandlungen«der durch das Glück der Waffen gemäßigtere Foderungen zu er-ringen. Wirklich wurden die Unterhandlungen mit England i»Sgeheim fortgesetzt, und gediehen bald zu einem für Frankreich sehrnützlichen Resultate; denn die Königin schloß einen Waffenstill-stand und zog ihre Truppen zurück, wodurch die Unternehmungender Alliirten gehemmt wurden, ja der Kaiser Spanien ganz auf-geben, und einen nachtheiligen Evacuationstractat eingehen mußte.Äm lyten Aug. wurden Frankreich und England bereits über'dieHauptpunkte einig; die Generalstaaten, Portugal, Preußen u. f«w. traten diesen Unterhandlungen bei, und so brachte Frankreicham Uten April 171Z in Utrecht neun einzelne Friedensschlüsse zuStande. England erlangte dadurch von Frankreich alles Vorerwähnte,von Spanien Gibraltar und Minorka, nebst dem Regerhandel fürdas spanische Westindicn, und legte insbesondere den Grundstein zuseiner darauf so furchtbar erwachsenen Herrschaft zur See. Daherist merkwürdig der an demselben Lage unterzeichnete Handels-und Schifffahrtsvertrag, und hat in der neuern Zeit nochgrößere Wichtigkeit erlangt, indem Napoleon, als Herr von Frank-reich, sich öfters gegen England darauf'berief. Besonders wäre«es die Artikel XVII und XVIII, die Grundsätze aussprachen,die England in der neuern Zeit verachtete. Dieser ihrerWichtigkeit wegen wollen wir sie hier anführen: „XVII. Allengroßbritannischen und französischen Unterthanen soll freistehen, nachden Haken zu schiffen, die mit dem einen oder andern Theile imKrieg begriffen sind, und dies nicht nur aus feindlichen Häfen ineinen neutralen, sondern auch aus einem friedlichen Ort in einenfeindlichen. Unser dieser Freiheit der Schiffe sind auch die daraufbefindliche» Menschen, begriffen, wenn sie keine Soldaten sind.XVIll. Diese Freiheit erstrecket sich auf alle auf dem Schiffe be-findlichen Waaren, wenn auch diese dem Feinde zugehbren sollten.Die Contrabsnden ausgenommen." Durch diesen Artikel ist dieHandelsfreiheit der Neutralen anerkannt und der völkerrecht-liche^Grundsatz: frei Schiff macht frei Gut. — England erfuhrbei diesem Friedensschlüsse schon, welchen Einfluß es auf die Mächt«