Behlkel Depmgerichle 27Z
tiren von einem Menschen gesagt, der entweder aus Trägheit«der aus physischer Schwäche, bloß seinen Körper nährt, ohne mitdem Geiste thätig zu seyn, mithin ein bloßes Pflanzenlebenführt.— Vegetabilisch ist alles, was aus Pflanzen bereitetwird, z. B. vegetabilische Kost, wenn man bloß von Brotund Zugemüsen lebt, ohne Fleischspeisen zu genießen; vegeta-bilische Säuern (Pflanzensäuren) sind diejenigen Säuern,welche aus Materien gezogen werden, die aus dem Pflanzenreicheabstammen.
Vehikel (lat. velrioulum, ein jedes Fahrzeug, womit manetwas fortschafft), ein jedes Mittel, eine Sache zu befördern undzu ihrer eigentlichen Bestimmung zu bringen; ein Beförderungs-,Hülfsmittel, z, B. eine Schrift, die der ersten Ansicht nach ganzandre Sachen enthält, als ihre eigentliche Tendenz Ist. Bei denÄrzten ist es ein Mittel, mit welchem sie ein anderes, das sonstwegen des Ekelhaften rc. nicht leicht allein gegeben werden kann,versetzen.
Vehmgerichte (heimliche Gerichte — wcstphälischeGerichte) waren im Mittelalter eine ganz eigene Criminalan-stalt in Deutschland, welche die Stelle der damals sehr mangelhaf-ten und ganz in Werfall gerathnen Justizpflege, besonders in pein-lichen Sachen, ersetzen sollte. Sie hatten ihren Ursprung undHauptsitz in Westphalen, und ihre Verhandlungen wurden mit demgrößten Geheimnisse betrieben; daher.nannte man sie westphäli-sch e oder heimliche Gerichte. Über die eigentliche Bedeutungdes Wortes Behm sind die Meinungen verschieden. Die wahr-scheinlichste Herleitung ist wohl von dem alten sächsischen Worteverfehmen, das so viel als verbannen, verfluchen, bedeutet»Wehmge richt ist also in diesem Sinne ein Tribunal, das denVerbrecher verbannen und für vogelfrei erklären kann. Obgleichdiese Gerichtsstühle selbst ihren Ursprung von Carl dem Großenherleiteten, so ist dieser Umstand doch nie mit historischer Gewiß-heit bewiesen worden; kein gleichzeitiger Schriftsteller erwähnt et-was davon, und man findet überhaupt vor dem iZten Jahrhun-derte keine bestimmte und deutliche Nachricht von ihnen. Es istvielmehr wahrscheinlich, daß sie erst nach dem Falle Heinrichs desLöwen (1182) entstanden sind, oder doch sich weiter ausgebildetund größeres Ansehen erhalten haben. Als das Herzogthum Sach-sen aufgelöset wurde, erhielt der Erzbischof zu Cblln von Hein-richs Landern Engern und Westphalen unter dem Namen einesHerzogthums. Damals mögen, bei der in der Gerkchtspflege ein-geriffenen gänzlichen Unordnung, an die Stelle der Gericht«, welchevorher die Bischöfe oder die königlichenCommissarien (Lli-sireKÜ>hielten, diese heimlichen, oder — wie sie sich selbst nannten —Fr ei ge richte, getreten seyn. Während der allgemeinen Anar»PjE, ru jenen Zeiten in Deutschland herrschte, konnte es ihnenleicht werden, sich ein furchtbares Ansehen zu verschaffen, und dieKaiser vergrößerten dasselbe in der Folge dadurch, daß sie selbstdiese Freigenchte bisweilen zu ihren Absichten brauchten, um mäch-tige Große dadurch zu schrecken. In den Zeiten, wo Gewalt al-les und Recht nichts galt, konnten diese heimlichen Gerichte aller-dings bisweilen wohlthätige Wirkungen hervorbringen, und vorihrem Urtheilsspruche, der plötzlich erschien ssnd vollzogen wurde,mußte selbst der kühnste Frevler zittern, Aber diese Gericht« aß»