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Zenhter Band. To bis Z.]
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Veitstanz Deüba »77

stescheint, der Regen netzt, vor allem, was zwischen Himmel undErde ist." Sie erkan-rlen den Kaiser als ihr Oberhaupt an, und«achten ihn deßhalb meisientheils bei seiner Krönung in Lachenzum Mitwiffenden. Die Aufnahm? sollte, nach strenger Regel,nur auf rother, d> h. westphälischer Erde geschehen. DieSitzungen des Gerichts waren öffentliche und heimliche;jene wurden bei Tage, unter freiem Himmel, diese des Nachts inei»en> Walde, oder in unterirdischen, verborgnen Orten gehalten.Zn beiden waren die zu beurtheilenden Gegenstände und der Gangdes Processes verschieden.- Die Berbrechen, über welche die heim»lichen Gerichte sich das Urtheil anmaßten, waren: Ketzerei, Zau-berei, Nothzucht, Dicbstabl, Raub und Mord. Die Anklagegeschah durch einen Freischöpfen, der, ohne weitem Beweiszu führen, durch Lblcgung eines Eides versicherte, daß der, dener anklagte, wirklich das Verbrechen begangen habe. Der Ange«klagte wurde nun dreimal vor das heimliche Gericht citirt, indemman die Citation insgeheim an die Thüre seiner Wohnung oderin deren Nähe heftete; der Ankläger blieb unbekannt» Wenn derAngeklagte auf die dritte Ladung nicht erschien, so wurde er ineiner feierlichen Sitzung des Gerichts, die man die heimlicheAcht nannte, noch einmal vorgeladen, und wenn er auch diesmalausblieb, verfehmt. das hieß, den Freischöpfen Preis gegeben.Der erste Freischöpfe nun, der den Angeklagten traf, knüpfte ihnan einem Baume, nicht an einem Galgen, auf, zum Zeichen, baßein Freilchöpfe es gethan habe. Wehrte sich der Berurtheilte, s»hatten die Freischöpfen das Recht, ihn niederzustoßen. Sie leg«ten dann ihr Messer neben den Körper, ebenfalls um anzuzeigen,da> es kein Mord, sondern die von einem FreischLpfen vollzogeneStrafe wäre. Wie viel unverantwortlicheJustizmorde aufbisse Artaus Rache, Eigennutz oder Bosheit begangen worden seyn mögen,läßt sich leicht denken. Der Freischöpfe, der einem Berurtheilteneinen geheimen Wink zu seiner Rettung gab, wurde selbst mitdem Tode bestraft. Wie leicht war es aber auch möglich, daßmancher Furchtsame oder Schwache durch einen Wink auf diese Artaus seiner Heimath entfernt werden konnte, ohne wirklich ange-klagt worden zu seyn. — Mit vollem Rechte kann man diese ge-heimen Gerichte die abscheulichsten Mißgeburten von Justiz-anstalten nennen, die es bei einem gesitteten Volke jemals gegebenhat. Denn was kann entsetzlicher gedacht werden, als Richter,die die Gründe ihrer Urtheile nie bekannt mache», nie von derAusübung ihrer Gewalt Rechenschaft gebe» wollen, und die, ohneden Angeklagten zn hören, ihre Urthefte auf meuchelmörderischeArt vollziehen lasse». Die Behmgcrichte find ri» Schandflecken l»der Geschichte der Deutschen.

Veitstanz, eine Krankheit, die in ältern Zeiten bekenntwar; die Leute, welche davon befalle» wurden, fingen an z« tan-zen. In neuern Zeiten haben die fsrzte ähnliche krampfhafte Zu--sälle, die aber zum Glück äußerst selten sind, den Tanzkrampfgenannt. Was die alten Ehronike» von Personen erzählen, die,zur Strafe ihrer Ruchlosigkeit, ein ganzes Jahr hindurch getanzthaben sollen, gehört wahrscheinlich zu den frommen Erdichtungen,durch welche man der eingeriffenen Tanzwuth steuern wollte.

Beleb«, Belleda, eine berühmte Prophetin der altenDeutschen, die der Sage nach im ersten Jahrhundert unserer Zeit«