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Zenhter Band. To bis Z.]
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Wasserscheu 48 l

regiert und die Unschuld in seinen Schutz nimmt,, zog man dieFolserung, daß er auch, so öftres die Mensche» verlangten,durch seine «nmiltelbare Mitwirkung die Wabrhett oder Unwahr-heit einer Behaupt»!,«, die Schuld oder Unschuld einer Person,an das Licht bringen' werde. So entstanden die Gott es ur-theile, die man für einen leichten und sichern Weg hielt, vorGericht die Wahrheit untrüglich darzutkun, wodurch aber in dergerichtlichen Verfassung eine wahre Barbarei eingeführt wurde.Erst im izten Jahrhunderte, nachdem die Decrercuen der Päpsteeingeführt waren, wurden diese barbarischen Gewohnheiten allmä-lig abgeschafft. — Die W asserprobe war von zweierlei Art,des kalten und des heißen oder si ede n d en Wassers. Beider ersten wurde dek-Beklagte an Händen und Füße» gefunden,und, unter verschicdnen Ceremonien, entweder in ein großes Be-hältniß mit kaltem Wasser, oder in einen Fluß geworfen. Sank derInquifit unter, so wurde es für schuldlos rklärt, für strafbar aber,wenn er oben schwamm, weil man glaubte, daß das Wasserkeinen Verbrecher aufnehme. Späterhin wurde dies- Probe vlsßbei Hexenprozeffen angewendet, Und hieß daher das Hexen-bad. Die Probe des heißen oder siedenden Wassers be»stand darin, daß die eines Verbrechens beschuldigte Person denentblößten Arm bis an den Einbogen in siedendes Wasser tauchenmußte. Der Arm wurde hierauf zugebunden und nach drei La-gen von den Richtern untersucht. Fand sich keine Verletzung andemselben, so galt dies für «inen Beweis der Unschuld, im Ge-gentheil wurde der Angeklagte, für strafbar erklärt. Diese Probewurde besonders für Diebe und Betrüger gebraucht. Daß beidieser, wie bei andern ähnlichen Proben, z. B. der Probe desglühenden Eisens—daWeiber, die d-s Ehebruchs beichuidigtwurden, mit bloßen Füßen über ein glühendes Eisen geh-»mußten —-dem Betrüge mancherlei Mittel zu Gebote standen, läßt sich leichttrachten.

Wasserscheu (Hydrophobie), nennt man 1. im Allgemeinenden Zufall (das Symptom) bei einem Kranken, da er nicht imStand« ist, eine Flüssigkeit in den Mund zu nehmen und hinun-ter zu schlucken. Dieser Zufall hat seinen Grund in einer krampf-haften Zusammenziehung der Schlundmuskeln, und findet in meh-reren, besonders in Nervenkrankheiten, die mit Krämpfen verbun-den sind, Statt. Am heftigsten, anhaltendsten und von denfurchtbarsten Umständen begleitet, stellt er sich 2. in einer eigenenKrankheit ein, die man deßhalb auch mit diesem Namen bezeichnethat. Diese Krankheit ist zu wichtig, als daß sie nicht näher hierbezeichnet und vollständiger abgehandelt werden sollte. Sie wird»on dem kranken Thiere aus den Menschen übertragen, und stelltin dieser Hinsicht ein furchtbares Gegenstück der wohlthätigenKuhpocksn dar. Die Wasserscheu entsteht in dem Menschen durchdie Mittheilung des Wuthgistes von einem Wuthkranken Thiere,am gewöhnlichsten von einem Hunde oder einer Katze, entwederdurch den Biß eines solchen Thieres oder durch einesndere Einbringung,des giftigen Speichels dieser Thiere in eine Wunde cn dem Men-'schen. (Vergl. d. Artr Hundswuth). Die Krankheit selbst brichtzuweilen bald nach geschehener Verwundung und Einbringung desGiftes aus, zuweilen später. So ist z. B. in den Lerhandlun-gen der medicwischen Societät i« London (Zier Band) ein Fall

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