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Zenhter Band. To bis Z.]
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zoo Wechselbörse

bekannt und mit Beifall aufgeführt werden. Unter den von ihmgeschriebenen Gesängen sind 12, vierstimmige Voglern dedicirt,12 für eine Singstimme mit Guitarrebegleitung, Bonn 1K12, Ge-sänge von Göthe rc. , Lieder von Schiller rc., vier Hefte einerLeyerund Schwert überschrieben'en und bekannten Sammlung(mit den unter demselben Titel erschienenen Liedern C. M. v.Webers nicht zu verwechseln), und eine achtstimmige fugirteHymne für die berliner Singakademie (1812). Außerdem hat ereine, dem Kapellmeister C. M. v. Weber dedicirt-, Claviersonate(Bonn 1811), "ein Trio und ein ßseirm c»n varmrioni für Gui-tarre und Vivloncell, 1807 rc. herausgegeben. Auch hat er den mu-sikalischen Chronometer erfunden, welcher in einem einfachen Fa-den besteht, an dessen unterm Ende eine Bleikugel befestigt ist, unddurch mehrere Aulsätze in der musikalischen Zeitung vom Jahr 1813,18^4 und igiz seine einfache Methode, das musikalische Zeitmaßzu bezeichnen, entwickelt.

Wechselbricfe, Wechsel, Tratten sind schriftliche An-weisungen, wodurch Federungen, welche an zwei verschiedenen Ortenin Münze zahlbar sind, gegen einander vertauscht oder umgewechseltwerden. Es kommen dabei vor, 1. der Remrttent, d. i. der,welcher den Wechsel kauft, um zu zahlen (oder zu remittiren); 2.der Trassant, d. i. der Berkaufer des Wechsels, der als Gläu-biger das Recht hat, seinen auswärtigen Schuldner anzuweisen, dieSchuld an die Ordre des Käufers zu bezahlen; z. der Trassat,d. i. der, auf welchen der Wechsel gestellt ist; da derselbe durchdie Unterschrift seines Namens sich zur Zahlung bereit erklärt, soheißt er auch Acceptant; 4. der Präsent ant, d. k. der, wel-cher die Schuld zu heben angewiesen ist und dessen erstes Geschäftdarin besteht, den empfangenen Wechsel dem, der ihn bezahlensoll, zur Acceptation zu präsentiren. Indessen trifft es sichoft, daß Jemand an eben dem Orte zu fodern hat, wo er bezahlensoll, in diesem Fall braucht er keinen Wechsel zu. kaufen, sondernwiro Remittenr und Trassant zugleich. Auch geschieht eshäufig, daß Jemand von einem Dritten eine Summe borgt undihm darüber einen Wechsel ausstellt, der von ihm selbst zahlbarist, folglich seinen Namen als Acceptant selbst unterschreibt. Sol-che Wechsel nennt man trockne oder eigne Wechsel. — DerRemittcnt wird durch den, von seinem Namen im Wechsel befind-lichen Zusatz: an die Ordre, berechtigt, sein Recht auch an An-dere abzutreten. Dies thut er durch die Jndossation, welchein der Bemerkung auf der Rückseite des Wechsels: Für mich andie Ordre des rc. besteht. Auf solche Weise kann der Wechselvon Hand zu Hand abgetreten werden, welches giriren genanntwird; aber jeder Indossant übernimmt dabei auch die Verpflichtungdes Trassanten, für den baaren Werth des Wechsels zu stehen.Wer also im Ausland zu zahlen hat, kann einen Wechsel kaufen,und diesen, auf seinen Gläubiger indossirt, ihm.an Zahlungssta-ttschicken; wer :m Auslande zu fodern hat, kann einen Wechsel zie-hen und an seinem Wohnort verkaufen. Um nicht auf unbestimmteSeit für den Werth seines Wechsels und dessen Gültigkeit zu ste-hen, wird darin gewöhnlich die Zeit der Zahlung bestimmt; solcheWechsel beißen Datowechsel. Run ist aber für solche Datowech-sel von einem Ort auf den andern eine gewisse Zelt gewöhnlich ge-worden und solche auf die gewöhnliche Zeit gestellte heißen Uso-