S66 LLestpreußen
ters ist für Deutschland keiner von so ausgebreiteter Wirkung ge-wesen. Daher würde auch dieser Friedensschluß als das vornehm-ste .Grundgesetz der deutschen Staatsverfaffung angesehen. — Diekriegführendem Mächte waren des langen Streits müde, und diemeisten Provinzen Deutschlands gänzlich erschöpft. Österreich zeigtefriedliche Gesinnungen, aber auch die geheime Absicht, mit Frank-reich und Schweden für sich allein, ohne Beitritt des deutschenReichs Frieden zu schließen. Es wurden schon zu Ende des Jah-res 1641 zu Hamburg Präliminarien festgesetzt, welche besondersden Ort und die Art der FriedenSconferenzen betrafen, und derAnfang der Verhandlungen wurde auf den März 1642 bestimmt. Diewirklichen Fciedensverhandlungen singen aber nicht eher als im I,1644 an, und wurden zu ^Osnabrück zwischen den kaiserlichen,reichsstandischen und schwedischen Gesandten, zu Münster zwischendem Kaiser, Frankreich und andern fremden Mächten, jedoch im-mer in gewisser Verbindung unter einander, betrieben. Wäh-rend der Verhandlungen würde der Krieg fortgesetzt. Der schwe-dische General Torstensohn drang 1645 in die kaiserlichen Erblän-der ein, und erfocht am L4sten Februar einen wichtigen Sieg beiLankvwiz. Der letzte kriegerische Auftritt fand da Statt, wo derKrieg angefangen hatte — bei Prag. Königsmark eroberte (d.15: Juli 1648.) einen Theil dieser Stadt, die sogenannte klein«Seite. NaL langen schwierigen Unterhandlungen, deren Aus-schlag hauptsächlich der Fortgang der. Kriegsbegebenheiten be-stimmte, wurde der Friede am 24stcn Oktober 1648 zu Münstervöllig abgeschlossen. Durch ihn wurde die Staats- und Reli-gionsverfassung Deutschlands auf einen festen Fuß gesetzt; dieLandeshoheit der Reichsstände wurde anerkannt, und die vor-hin som Kaiser so häufig verhängten Achtserklärungen konntenforthin nicht mehr so leicht Statt finden. Die seit dem Rellgions-friede» (1555) zum Bortheil der Protestanten gemachten Berände-rungen erhielten nun festen Bestand, mit der Bestimmung, daßalles so verbleiben sollte, wie es mit dem Anfange des (sogenann-ten Normal,) Jahres 1624 gewesen war. Den Retormirte»wurden gleiche Rechte wie den augsburgischen Confessioiisverwand-ten bewilligt. Mehrere geistliche Stisler wurden säcutarisirtund einzelnen Ständen als Entschädigung überlassen. Der Kai-ser willigte in diese Maßregel, um keines von seinen Erbtändernverlieren zu dürfen. An Frankreich wurde Elsaß abgetreten;Schweden erhielt Vorpommern, Bremen, Werden, Wismar unddie Summt von fünf Millionen Thälern für seine Truppen. Dievereinigte» Niederländer wurden von Spanien als eine freie Na-tion, und die Schweizer aiS völlig unabhängig vom deutschenReiche anerkannt. Frankreich und Schweden erklärten sich fürGewährleisten diese- Friedens. Die feierliche Protestation PapstesJnnocenz X- gegen diesen Frieden, besonders in RüMcht auf denVerlust des päpstliche» Stuhls durch die Säeularifation der Stif-ter, machte kein Hinderniß; aber die gänzliche Ausführung allerBedingungen des Friedens fand mancherlei Schwierigkeit-».' Nochlängere Zeit aber wurde erfordert, um die tiefen Wunden, dieder Krieg den deutschen Ländern geschlagen hatte, wieder zu hei-len.
Weftpreußcn hieß vor 1772 Polnisch-Preußen, weil es mitInbegriff von Ermeland zu denjenigen Theilen Preußens gehörte,