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Zenhter Band. To bis Z.]
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68c> Wärtcmberg

derschwaben und im Elsaß, öfter» in mehreren dieser Provinzenzugleich, welche jenen Ulrichen und Eberharden häufig von d-n >Kaisern überkragen wurde. Da sollten sie Klöster uns Reichsstädteschirmen, und erlaubte Einkünfte waren ihnen davon gestattet;aber nicht den Schutz und Schirm derselben machten sie zum Haupt-augenmerk ihres Lernt», sondern wie sie recht tüchtig Geld vonihnen erpressen möchten. Öiters mußte ihnen deßhalb die Land-^Vogtei wieder «' genommen werden, und eine Menge ihrer Fehdenmrt den Reichsstädten, und eine unverkennbare gegenseitige Erbitte- 'rung hat hierin ihren letzten Grund. Auch scheuten sie von An-fang an kein Schuldenmachen bei Jude» oder Ehristen, sich Geldzu verschaffen, und erster», wies man hie und da einen kaiserlichenFreibrief vor, daß man keine Pflicht, habe, sie zu bezahlen.Selbst das Geringste, das ihren Familicnfond vermehren mochte, !ward nicht von ihnen verschmäht; eben so gut ein Stück ^Lands für iz oder 20 Pfund Heller, das sich ihnen anbot,als eine ganze Herrschaft erkauft. Manch- Familie, vorzüglichdie der Psalzgrafen von Tübingen, ging zum Theil auch dadurchzu Grund, daß sie Ruhm und Verdienst darin suchte, Klöster zufristen und fortdauernd mit ihrem Gut zu begaben, und auf dieseArt den alten Familiensatz mehr und mehr verringerte. Nicht sodie Würtemberger. Stets wußten sie ihre Frömmigkeit in dieserHinsicht zu beschränken; von den vielen Klöstern in ihrer Nähe istkeines von ihnen gestiftet, keines durch Vergebung von ihnen be-reichert werden; ja je reicher sie selbst wurden, desto weniger be-merkt man bei ihnen Lust und Drang, ihr Eigenthum in todteHände zu verschenken. Aber die Hauptsache, wodurch ihnen diesErwerben von Land und Leuten, die Gründung ihres Staals mög-lich wurde, ist unstreitig der Umstand, daß gerade in diesen, Zeit-punkt, als es galt zu erwerben und zu gewinnen, nie eine Thei-lung des väterlichen Erbes Statt hatte, sondern das gesummte Fa-milrengut ununterbrochen in einer Hand zum Nmtrieb beisammen-blieb. Die Herzoge von Leck, die Psalzgrafen von Tübingentheilten und theilten, wie mit Blindheit geschlagen, immerfort,bei der würtembrrgischen Familie aber war dieses Keisammenlassendes väterlichen Erbes sticht bloß Folge des Zufalls, weil der Him-mel einem Vater nie über zwei Sohne'gab, sondern früher so-gar ausgesprochener Grundsatz. Graf Eberhard dem Erlauchtenfällt es durch eine zufällige Veranlassung «in, daß sein Bclitz-thum in späterer Zeit einmal getheilt werden könnte, und derbloße Gedanke preßt ihm den Ausruf aus: wo Gott für sey! Erhat vielleicht einen ältern Bruder gehabt, aber getheilt istnicht worden; ihm selbst waren zwei Söhne und von beiden Enkelerwachsen; sein älterer Sohn starb vor ihm, der Enkel aber lebte;allein er mußte sich der Kirche widmen, und der noch übrige Sohnblieb einziger Erbe. Späterhin verlangte der Bruder Eberhardsbss Greiners, von seinem Weibe aufgehetzt, ausdrücklich Thei-lung des-ererbten und des gewonnenen Guts, aber der-Greinekzwang ihn mit Gewalt, davon abzusteh-m. So entging manglückliA dem Übel bis zum Jahr 1442, und bis dahin hatte sichder würtembcrgischc Staat in seiner Hauptmasse qebildet. Allein !jetzt theilten die zwei Söhne Gras Eberhards IV. alles würtcw-bergische Besitzthum zum erstenmal in zwei gleiche Hälften. ZULudwigs Antheil gehörten die Aly und der Echwarzwald, st- ^