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688 Wüttembergische Landßände

lung überhaupt. Allein dem König war es zur eigentliche» Her-zensangelegenheit geworden, mit seinem Volke hinsichtlich der Ver-fassung zu Siecht zu kommen, und auch das Letzte sollte noch ver-sucht werden, um wo möglich zum erwünschten Ziel zu gelangen. Erwar überzeugt und mit ihm war es Jedermann, der den Gangder Geschichte bis dahin beobachtet hatte, daß durch jene öffentlicheErörterungen der einzelnen Punkte des Berfaffungsentwurfs sürdernichts mehr erreicht werden könnte; daher zog er mitBeiseitsetzungder Ministers, welche bisher in der Sache vorzugsweise gehandelt hat-ten, zu diesem letzten Versuch bloß solche Männer zu Rath, die seinbesonderstes Vertrauen hatten, so wie jene« derVersammlung zu ha-ben schienen, und bestimmte jene fünf Hauptpunkte ihrer Einwen-dung großentheils ihren eignen Vorschlägen gemäß auf eine gewiß je-dem Unbefangnen'genügende Weise, mit dem Zusatz, die Versamm-lung sollte sich innerhalb acht Tagen mit Ja oder Nein erklären.Es mag seyn, daß der Termin unschicklich kurz war; es mag seyn,daß d-'ekategorische Erklärung unanständig rauh von derVersammlungverlangt wurde — hätte das nicht einem Könige zu gut gehalten werde»sollen, (Nein! Anin. der Red.) von dessen väterlicher Gesinnung je-der Würtemberger, auch diese Afterwürtemberger, wie sie wenigstenssagt«», überzeugt waren, Und welcher durch all sein Handeln vomAnfang seiner Regierung an die redendsten Beweise von ihr gegebenhatte? Hätte man nicht dem Vaterland und seinem Besten zu liebetw«s persönlich Widriges ertragen sollen? Aber wie kann man dieVertreter eines Volks vom Verrath am Vaterland freisprechen, die >innerhalb dieser acht Tage nicht deliberirten, sondern mühlich um !eine Mehrheit für die Verwerfung warben, welche einen altenPrälaten durch die Lüg« aus ihre Seite brachten, daß der evange-lischen Religion Gefahr drohe, und so den besten Willen ihres ed-len Königs mit einem gewaltthätig«»; Nein! von sich wiesen. Der .unmittelbare Adel mit den Altwürtembergern und einigen Weni-gen aus dem neuen Lande, welche nicht wußten, was sie thaten,bildeten eine mühsam gesammelte Majorität für die Verwerfungder Verfassung; der niedere Adel und die meisten aus Neuwürtem-berg eine bedeutende Minorität für die Annahme. Jene trium-phirten stolz auf ihrem siegreich behaupteten Rechtsbodcn; das gutealte Recht sey doch nicht vergeben, und wem; es auch erst nachJahrhunderten realisirt werden könne; diese warfen sich mit kind-lichem Vertrauen an das Herz ihres Königs, welcher ihnen feierlicherklärte, daß er ungeachtet dieser nie von ihm geahnten Wendungder Dinge sein Volk den Grundsätzen der von ihm angebotnenVerfassung gemäß regieren werde. So wurde die Versamm-lung am 5. Juri. des Jahres 1817 förmlich aufgelös't;Würtemberg sollte durch ein eignes Schicksal dir ihm bestimmte ^Verfassung nicht bekomme«, und wohl ihm, wenn nie eine Zeiterscheint, in welcher es flucht über diese Lage der Verblendungund des absichtlichen Brindseyns! 6 . 6 . 6 .

Würtemb ergische Landständ s. Das ehemalige Her-zog th um Würtemberg hatte eine ständische Verfassung, wo-durch die Bewohner desselben vor andern Völkern Deutschlandsausgezeichnet begünstigt waren. Im letzten Viertel des fünfzehn-ten Jahrhunderts sing sie an, sich zu bilden; durch den tü hingenVertrag vom Jahr 1514, als Ulrich seine Unterthanen allzusehrin Anspruch nahm, erhielt sie Bestand und Gehalt; unter Herzoz