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Wüttembcrzische Landstande 691

Es Wien her lautbar wurden. Man verbarg sich seine-Freudeuiwiner, als man hörte, daß Preußen hauptsächlich und Hannoveraus E'ifLhrung ständischer Verfassungen-in allen Staaten ^Deutsch-lands beständen, und kaum wurde sie dadurch etwas getrübt, wen»unrn den -Kaien König als denjenigin nannte, der sich hauptsächlichmit oller Kraft, und von Bayern unterstützt, dagegen setze. Nochehe in Wi-n etwas beschlossen war, brach Friedrich daselbst auf,langte mit dem Januar 1815 wieder in seiner Hauptstadt an, undbeinahe mit seiner Ankunft, schon am 11. Jan., erließ er unerwar-tet die Erklärung an seine Unterthanen, dost er statt der erblä ir-dischen, welche im Drang der Zeit hätte untergehen müssen, eineneue, den jetzigen Verhältnissen angemessene ständische Ver-fassung einzuführen und auf altes und neues Land auszu-dehnen gesonnen sey. So zeigte er denen in Wien, welche ihn,seinen R.ith in den deutschen Angelegenheiten überhaupt nicht so,wie er wünschte, beachtet hatten, daß er handle, während sie de-libsrirt-n, und daß er ohne sie handeln könne. Aber nirgends inWürtemberg, wo man nachdachte, machte diese Erklärung ein n fürihn günstigen Eindruck; denn Niemand glaubte, daß es ihm Ernstsey mit seiner neuen Verfassung, sondern vielmehr, daß dabei seineAbsicht, unter einer von ihm selbst beliebten Form nach der altenArt unumschränkt fortzurcgieren. Wenige Lage darauf folgte ein«neue königliche Verordnung, welche bestimmte, wie cS zu haltensey mit der Wahl der zum Landtage abzuordnenden Bolksre-präscntanten. Was sie festsetzte, war wesentlich verschiedm-ünd ungleich besser als alles, was einst in dieserH'nsicht in diesemHerzog-j thum Sitte gewesen war. Die nicht ganz unüegüterten Staatsbürgerbekamen das Wahlrecht und sie konnten mit wenigen Ausnahmen jede»rechtlichen Landsmann wählen, wo er auch immer im Reich sich auf-hielt. Zugleich ertheilre der König das Recht der Landstandschaftden einst unmiltelbaren fürstlichen und gräflichen Familien, die mitihren Ländereien an Würtemberg gefallen waren; er ertheilte das-selbe Recht beinahe eben so vielen andern adeligen Familien, mehroder minder in Verbindung mit dem Hofs; der Kanzler der Uni-versität Tübingen und der älteste lutherische Prälat, so wie vonSeiten der Katholiken der Bischof und der älteste Decan wurdenauf ewige Zeiten zu Landständen ernannt; diese und jene Viril-stimmsührer der zweiten Classe sollten im Nothfall den ernst Unmit-telbaren, von welchen man zum voraus nicht das Beste erwartete,das Gleichgewicht halten; die Abgeordneten des VolkL, von wel-chen ihm die meiste Unbequemlichkeit kommen sollte, schien der Kö-nig gar nicht zu fürchten, so wenig waren er und seine Ministervon der neuen Stimmung eines Theils der Wüner.iberger und vondem, was vorging, unterrichtet. Es gab nämlich in Würtemberg,

! wie an andern Orten, feurige junge Männer voll innrer Gewiß,

! heit einer neuen schönern Zeit, welche nicht erst im Anbrechen,

sondern deren Heller Tag bereits gekommen sey, und diese zogen ineinzelnen Gegenden vorzüglich des ehemaligen Herzoqthums umher,bearbeiteten das Volk, machten es aufmerksam auf seinen gegen-wärtigen erbärmlichen Zustand und jenen blühenden zur Zeit deralten Verfassung, und benutzten die beßre von? König vorgeschr,'eb-ne Wahlart, die Stimmen des Volks auf solche zu lenken, denensie Muth und Talent genug zutrauten, einen Kampf mit dem Kö-nig. uvd seinen Minister» zu bestehe». Die Braplherr«, welchen

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