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696 Würtembergische Landstände

Sachsen-Coburg, hatte er von bort sich entfernen müssen und wareinige Jahre darauf von König Friedrich als Präsident seinerObersinanzkammer angestellt worden, nachdem das höchste Gerichtdes damals noch bestehende:, deutschen Reichs selbst, wo er die cv-burger Sache anhängig gemacht, günstig für ihn entschieden hatte.Noch jetzt besitzt Wangenhcim die Achtung aller derer, die in sei-nem ersten würtembcrgischcn Posten unter ihm arbeiteten, und derKönig selbst, seine Verdienste anerkennend, beförderte ihn nach ei-nigen Jahren zum Präsidenten des obersten Justizhoss in Tübin-gen und zum Curator der Universität. Gleich anfangs hatte dergeistvolle Mann mit dem wärmsten Herzey lebhaft sich für dieneue Stimmung Deutschlands und seine Hoffnungen interessirt,noch lebhafter für das, was in Würtcmbcrg selbst, seinem neuenVaterland, vorging. Aber aufmerksamer aus ihn, als einen Mann,der vor andern fähig sey, in Staatsverfassungssachen ein WortMit zu sprechen, wurde man erst dann, nachdem man in ihmden Verfasser der Schrift, die Idee der Staatssersaffung, in ihrerAnwendung auf WürtembergS alte Landesverfassung und den Ent-wurf zu deren Erneurung, kennen gelernt hatte. Zwar hat dieseSchrift zu manchem schiefen Urtheil über ihn Veranlassung gegeben;piesey war Wangenheim im Rückblick auf sie ein philosophischerPhantast, welcher die Erfahrung verachtend seinen Staat nachschimärischen Ideen xrioi-1 aufbaue; statt daß man in dieserSchrift den Versuch eines genialenjManneS sah, das, was ihn dieErfahrung und Geschichte gelehrt hatte, nach den Grundsätzen einesihm liebgewordenen philosophischen Systems zu begründen. Durch-aus ist in derselbe» sichtbar, daß die Erfahrung der Theorie vor-anging. Sie beurtheilte den königlichen Berfqssungsentwurf mitWilligkeit, während sie sich in gerechtem Tadel namentlich gegendie ständischen Sassen erklärte, und diese beiden Umstände veran-laßten wohl den König, ihrem Verfasser, den er von Seiten sei-nes Geistes und Charakters voraus kannte, sein Vertrauen in derständischen Angelegenheit zu schenken, um so mehr, da er durchhen Rath seiner bisherigen Rathgeber je länger, je tiefer in Ver-legenheit gerathen war. Schon waren jene vierzehn Artikel Folgedes Wangenheimischen Einflußcs auf den König; weiter ward jetztWangenheim einer der vier königlichen Commissäre, welche inVerbindung mit eben so vielen ständischen auf die vierzehn Artikeldie Verfassung des Königreichs entwerfen sollten, und auch dieseCommission arbeitete in Anerkennung der Superiorität seines Gei-stes hauptsächlich yach seinen Ansichten. Namentlich war sein Ge-danke die Idee von bey Heiden Kammern, in die sich dieStän-dcvcxsammlung theilen sollte, welche von jetzt an allmählig nachallen Seiten im Guten und Bösen beleuchtet wurde. Für ihreCommissäre, welche mit den königlichen zusammensaßen, ernannteaber die Versammlung noch ein? eigne, sehr zahlreiche Jnstruktions-kvmite, hauptsächlich aus den Advocaten, die in ihrer Mittewaren, bestehend, welcher die vier referiern, und von wo aus siszu wettern Schritten bevollmächtigt werden sollten; sie mochte diespm so nöthiger halsen, weil ihr dieselben bereits sehr Wangenhei-Uiisch zu werden ansingen. Aus den Arbeiten dieser Comito bildetesich nach und nach ein eigner Verfassungsentwurf, der später derganzen Versammlung vorgelegt und von ihr gebilligt wurde, und«nter dem Nayiesi deß ständischen bekannt ist. Dfe Arbeiten der