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weil kein freier Mann mit Leiberstrafen belegt werden durfte. Werden Aweikampf ausschlug, wurde sogleich für schuldig erkannt.Personen, die nicht selbst fechten konnten, als Geistliche, Weiber,Greise und Schwache, mußten Verfechter stellen- dir sich für sieschlugen» Diese gerichtlichen Awrikämpse dauerten lange Zeit fort,ob man gleich dar Barbarische und Unzweckmäßige derselben er-kannte. Die Kaiser errichteten selbst privilegirte Kampfgerichte,von denen das »ü Hall in Schwaben sich am längsten erhielt. Je-der konnte seinen Gegner an einem solchen Orte zum Zwcikampfhetallsfvdern. Durch die Einführung der päpstlichen Necretalen(I2Z5) und einer bessern Gerichte pfleg« wupden auch die gerichili-chen Aweikämpfe- so wie die Ordalien, nach und nach abgeschafft.AIs im elften Jahrhunderte der Geist des Ritterwcsens sich aus-bildete, wurden auch außergerichtliche Aweikämpfe gewöhn-lich , die vor selbst gewählten Schiedsrichtern gehalten wurden, ulnüber Ehrensachen zu entscheiden. Auch diese berschwonden in derFolge. An ihre Stelle kamen die Duelle (l. d. Art.) auf, die nochjetzt in allen gesitteten Staaten mehr oder weniger üblich find,Weder durch Gesetze, noch durch angedrohte Strafen unterdrücktworden sind, mid, wie sehr lnan auch im Allgemeinen von ihrerJmmoralität überzeugt zu seyn scheint, rvvdl nicht leicht ganz auf-hören werden, weil man sie in einzelnen Fällen für ein "nothwen-diges Übel ansieht. Über die gerichtlichen Zweikämpfr s. MeiersGeschichte der Ordalien, insbesondre der gerichtlichen Zweikämpsein Deutschland, Jena 1795.
Zwerge sind eine bloße Spielart, keine besondre Gattungdes Menschengeschlechts. Die Pygmäen (s. d> Art.) der Alten, dieQuimo's, die Csmmerson (s. d. Art.) gefunden haben will, und andreAwergnattgnen sind bloß Geschöpfe der Einbildungskraft. Es ist bis-weilen der Fall, daß unter den großen und starken Kindern gleich großerund starkrrÄltern sich auch ein Zwerg befindet. Die Natur behan-delt dies« Geschöpfe nicht immet ganz stiefmütterlich, und wenngleich kein Beispiel von einem Zw-rge vorhanden ist, der sich durchaußerordentliche Talente ausgezeichnet hätte, so sind sie doch öftersnicht ohne Anlagen. Ein Zug, der sie besonders charakterisirt undst» den Kindern noch mehr gleich Macht, ist die hervorstechende Ei-genliebe Und hohe Meinung, die sie gewöhnlich von ihrer kleine»Perlon baben. Bei den Römern wurden die Zwerge zu mancher-lei Verrichtungen, bisweilen selbst, um des Eoiitrostes willen, beiFechterspieren gebraucht. > In den Ritterromanen kommen sie alsPagen, Botschafter und Wächter in den Ritterburgen oft vor.Am türkischen Hofe zu Constantinopel wird immer eine AnzahlZwerge als Page» unterhalte». Die, welche zufälliger Weise zu-gleich taub und stumm oder verschnitten sind, werden als trumeLeute vorgezogen. Auch an den deutschen Höfen fehlte es noch inder ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unter der Hofdiener-schaft nicht an einem Cammerzwärk, wie man ehemals schrieb,der bisweilen auch die Rolle eines Hofnarren spielte. Der G«'schmack an dergleichen Belustigungen hat sich zur Ehre der Auf-klärung verloren. Am weitest-!! trieb es damit in Rußland Peterder Große, der die Zwerge seines Reichs an seinem Hofe versam-melte, und die bekannte Z w erge» ho ch ze it veranstaltete.
Bei den Gärtnern heißt Zwerg ein Gewächs, das in seiner Ar!niedriger als anore ist; Zwergbaum, ein Baum, der durch
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