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Zenhter Band. To bis Z.]
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Verfassung

durch eine gewisse Richtung geben und ebne Dauer, die beimWech,sel der Geschlechter »te kann erreicht werden. So ist j. B. beidemGeschlechteIollern, d^s in Brandenburg herrscht, die Idee eine«streng » und woyl geordnet-n Stralshauohaltes eine Regierung«,maxime gewesen, die sich vom Vater auf den Sohn fortgeerbt unddie mit am meisten dazu beigetragen, da« Geichiecht so mächtigund den Staat >o groß zu machen. Die Völker fühlen diesesWohlthätige der Ervmonarckie vermöge eines inwohnenden Trie-bes, «ind daher rührt ihr unaufhaltbarer Drang gegen Liese Re-gierungssorm, wie Justus Möser es n,nnt. — Fragt man nun,weiche von diesen dreien Regierung-riten die beste, ob die, woda« Volk regiert, oder die, wo die adeligen Geschlechter regieren,od,r die, wo nur ei» Geschlecht regiert, so kann man hierauf ant-worten: Jede ist gut unter gewissen Umständen, und jede istschleckt unter andern Umständen und in andern Zeiten. Die ErHaltung der Freiheit und de« Eigenthums ist derZweck jeder Staatsverfassung. Deßwegen begeben sich die Menschenin Gesellschaften. Die Entwickelung der Cultur und der gesell-schaftlichen Anlagen und Annehmlichkeiten ist eine Folge der Gesell-schaft , aber nicht ihr Zweck, Freiheit und Eigenthum sinddie ersten unv die einigen Bedingungen de« gesellschaftlichen Wer,eins. — Bei einer Volksregierung ist nie von einer Regierungdes Pöbel« die Red«, sondern bloß von einer Regierung derHaus-und Familienväter, die etwas sind und etwas haben,und die sich in eme Gesellschaft verbinden als Aktionärs zu wech-selseitigem Schutz und Hülfe. Unter Menschen, die weiter nichts sindwc Menschen, kann keine Staat-verbindung Statt finden, weilnichts Festes unter ihnen zu finden, was sie zusammenhält, was den.Ganzen das gehörige Gewicht, die gehörige Schwere gibt — da«»ploind, was zu jedem Bestehen nothwendig. Dieses ist der Besitz, diese mystische Verbindung, die zwischen dem Menschen undden Dingen Sratt findet, die er sein Eigenthum nennt. DieDinge sind so ziemlich den einen Lag wie den andern — besonder«das Grundeiqenthum oder das unbewegliche Vermögen — und in-dem dieses den Menschen und der Gesellschaft eine gewisse Festig-keit gibt, kann sich etwa« Gesetzmäßiges in ihr entwickeln. EineMenge Menscht» ohne Besitz gleichen einer Gan schölle, auf dernichts wachten kann, weil der Wind den Sand jeden Lag umlegt,und wenn diese Menschen die besten und aufgeklärtesten sind undwenn dir Sand der fruchtbarste Ware, man bringt doch nichlsdrauf in die Höhe, gerade der großen Beweglichkeit wegen, dienichts anschlagen läßt. Vieler leerer Rednerei übet Volksregie-rung entgeht man, wenn man sich vorher über den Begriff desVolk« näher erklärt, und unter Volk bloß H a u s h e r r c n und Ka-mi lkenväter versteht. So ist es auch in alle» Vslk«regieru»g»>,die nirgend aus besitzlosen Menschen zu--mmeiig-'ietzrsind. So hat Hamburg bei einer Volksmenge von roo.ooo M. n-chennur yooo Bürger. Es kann Nämlich Niemand das große Bürger-recht erhalten und durch Lbgebung seiner Stimme Antheil an derRegierung des Staates nehme», der kein Grundeio nrhum ro»zooo Mark Banks hat, oder der nicht zcxx, Mark Banko als Hy»pothek auf Grundstücken stehen hat. Die andern Bürger, die bloßda- kleine Bürgerrecht haben, wohnen als Schutzverwanrre unterdiesen, und müffea «l< -passiv» Staatsbürger die Gesetze befolge»,