8i3 Verfassung
Grundfeste liege, da der Begriff des Rechts und des Gesetzes so ystark im Volke geworden. — Die Entwcrfung guter Gesetze ist j
aber ung-mein schwierig, weil sie eine große Kenntniß des gesell- !
schafflichen Zustandes eines Volks voraussetzt und zugleich eine große h,
Kenntniß der Gesetzgebung anderer Völker, um sich an dreier zu dj
belehren, da jede Gesellschaft in ihrer Bewegung doch immer eine U
große Ähnlichkeit mit andern Gesellschaften hat, die in derselben ich
Zeit leben, die auf derselben Stufe der Cultur stehen und ähnliche sÄ
Einrichtungen unter sich getroffen. Der Fürst wird daher bei der tis
Entwertung der Gesetze kenntnkßreiche Männer zu Rathe ziehen, >die seine Einsichten mit den ihrigen unterstützen. Ist der Fürst w vb
geartet wie Antonin der Philosoph oder wie Mark Aurel, so wird E,
er, indem er einsieht, daß von der Vollkommenhiit der Gesetze die M
Vollkommenheit der Regierungsweise zum größten Theil abhängt, rä
eine Anstalt im Staate gründen, wodurch diese Vollkommenheitder Gesetze der Nation für immer gesichert wird, auch wenn das h'z
Recht der Erstgeburt einmal einen Fürsten auf den Thron führen sei
sollte, der weniger Talente, auch weniger guten Willen hätte. M
Er wird eine Institution gründen, wodurch es dem Fürsten urn wü
möglich wird, schlechte Gesetze zu machen, wenn er gleich immerdie Macht behält, gute Gesetze nicht zu machen, indem er solchen ehs
Gesetzentwürfen die königliche Sanction nicht ertheilt, die seinen ist
Beifall nicht haben. Bei der Gesetzgebung muß das Streben desGesetzgebers immer dahin gehen, daß der Gesetze möglichst wenige K,
sind, weil sie ohne dieses dem Volke nicht bekannt und gegsnwär- G„
tig seyn können und es sie schon übertritt aus Unkenntniß derselben. iur
Es ist daher gut, wenn die Erttwerfung der Gesetze vurch gewisse Et
Formen erschwert wird, die dabei beobachtet werden müssen. Alleindieses reicht nie hin, um die Gesetze auf der möglichst kleinsten derZahl zu halten, wenn der Mechanismus ihrer Entwerfung nichtzu gleicher Zeit so geordnet ist, daß die Gesetze sehr vollkommen den
und sehr einfach werden, so daß jedes G.setz eine große Menge xn
Fälle unter sich begreift. Wenn die Gesetzgebung in der Weise dur
geordnet ist, wie in England und Frankreich, so erhalten die Ge- <>ro
setze diese Einfachheit und Allgemeinheit, wie die Erfahrung, die Ass.
immer die beste Lehrmeister»» ist, solches gelehrt hat. Der.Fürst der
wird deßwegen die Gesetzgebung in ähnlicher Weise > ordnen und u>id
festsetzen, daß die Minister, welche mit der Ausführung der Ge< Di>setze beauftragt sind, ihm den Entwurf zu einem neuen Gesetzevorlegen, wenn sie finden, daß ein solches nothwendig ist; daß Sti
aber dieser Entwurf, ehe er dem Könige vorgelegt wird, der sol-chen heiligt (sanctionrrt) und zu einem Gehetze erhebt, vorher dffs
im Staatsrathe entworfen werde, der aus weisen und kundi«gen Männern besteht, welche der König um sich versammelt; wer
baß wenn er in diesem überlegt und entworfen, er in die Kammer ,j,,,
her Dcputirte» des Volks gebracht werde, welche ein zweiterStaatsrath ist, in den das Volk durch Wahl die kundigsten Aän< stlch
ner auS seiner Mitte sendet; daß wenn er auch in diesem Staats- n ä
rathe gebilligt, er in die Kammer der Pairs gebracht werde, in M
welcher die Stammhalter der alten Geschlechter sitzen, die durch pst,
einen großen Besitz und durch einen, erlauchten Namen an die be- Wstehende Ordnung der Gesellschaft geknüpft sind. Und erst wenn der ! DerGesetzentwurf in dielen drei Staatsräthen jede Art von Wiocr- ^ tischspruch erfahren, und wenn jede Einwendung gegen ihn gemacht z^j