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Zenhter Band. To bis Z.]
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Aber, liebes Publicum, was heißt denn das alte Wort: Ver-lagsrecht? Was heißt Buchhandel? — R e ch t ist ja etwas,das kein Dritter antasten darf. Handel ist ja ein ehrlichesGewerbe! Gilt allein für den Verleger im deutschen BuchhandelbasWort Recht nichts? Ist deutscherBuchhanvel kein kaufmänni-sches, d. h. rechtliches — vor Eingriffen sremdcrFinger undKral-en gesetzlich geschütztes — Gewerbe? Dann müßte man statt Ver-lagsrecht richtiger sagen Verlags lu st, und statt Buchhandel,Luftschlbfferbau von beorucktem Papier, oder bei guten Verlags-artikeln Nestbau für Kukukseier! Denn Lust hat jeder Nach-drucken, Waare die abgeht, zu verkaufen; und wessen Eier brütetdann der ehrliche Buchhändler aus? Nickt die eigenen, nicht dieerkauften, sondern die Eier seines grimmigsten Feindes. Jene Lustan sich macht kein Verleger Hrn. Macklst und Konsorten streitigeEr habe deren so viel er will. Aber das Recht, aus fremderSchüssil zuzulangen?? Dies dem Nachdruckst zugestehen wollen,wäre eben so viel, als verordnen: dem ehrlichen Verleger soll füralle Mühe, Aufwand und Gefahr — nichts werden, als dre Lust,Kukukseier auszubrüten, und den Schriftstellern, auf deren geisti-ger Thätigkeit das geistige Eigenthum einer Ration be-ruht, nichts als die seltsame Lust, mit ihrem Gehirn Raben zumästen!

Nein, l. P., so lange der Deutsche noch nicht quf dem Kopfegeht und mit den Füßen denkt, wtrd Dir kein Mensch, —und wäre dieser selbst ein k. würtemb. Geheimer oder eink. bayerischer Regierungsrath — einreden, daß Verlagsrechtkein Recht, Buchhandel kein Handel sey. Wenn Du dage-gen alles das bedenkst, was seit Luther und Frohenius, Zo»Jahre lang, verständige und rechtliche Leute, und darunter Män-ner, wicKant, Fichte, Pütter, Runde, Campe, Becker,Jean Paul u. A. gegen den Nachdruck gesagt haben, und wennDu Deinen schlichte» gesunden Menschenverstand befragst, auch Dichdarnach umstehst, wie es in allen Staaten des Auslandes, denenman eine verständige und rech t li ch c Verwaltung zuschreibt,gehalten wird, so wirst Du wohl begreifen, daß der Büchcrnach-druck nichts weiter sey, als ein Polyp im Herzen des edelstenEigenthumsrechts, das je eine Nation in Anspruch nehmen kann,im Herzen derLitcratur. Zwar wird Herr Regierungsrath Krausefür Herz lieber Magen setzen, weil er sich nun einmal des Ma-gens des Hrn. Macklot (in seinem Wircknäuel von sophisti-scher Vertheidigung des Düchernachdrucks) ärztlich, oder — wie«in gkssvocarns Idisboli — angenommen hat; allein listen wirdas. Der gesunde Umlauf des Bluts und des Rahrungssaftes wirdallemal gestört,.der Polyp sitze im Herzen oder im Mag.n, DasLustigste bei der Sache ist nur das, daß ein Reg ie ru « g s r a tch sichdes Polypen annimmt, und kn dem von ihm dem Magen des Hrn.Macklot verschriebenen Recept — der Titel seiner Schrift deutetauf W erm u t h c sse n z — den Regierungen (eigentlich den Fi-nanziers) zuletzt wob! gar einreden will: der rechtmäßige Verlagsey der Polyp (hohe Bücherpreise), der Nachdruckerraub hingegendie gesunde Blutwelle, oder das rechte.PankrcaS der Literatur!*)

*) Daß die könlgl. bayerische Regierung, die sich allenthalben durch

«erstand und rechtliche- Verfahre» au-zelchnet, ander- denkt, als du