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Zenhter Band. To bis Z.]
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Publkco darüber folgende Aufklärungen gebe und es zugleich vor s

wahrscheinlichem Schaden warne, e

Se. Majestät der König batte die Gnade, wir km Vorgänge, d

nen Jahre, für die Dauer von sechs Jahren, ein Privilegium zu t

bewilligen, in welcher Acit mein gedachte« Werk in der vierte» ' t

und in etwanlgcn weiteren Auflagen in Würtemberg weder nach- ! s

gedruckt noch ein fremder Nachdrr ck verkauft werden dürfe. H

Diese sogenannte Gnade Sr. Majestät des jetzt regierende« «

Königs von Würtemberg wurde mir jedoch nur nach viele« Be- > F

benklichkeilcn und Einreden zu Theil. Warum eine aufgeklärte > st

und gerechte Regierung, die sich öffentlich, zu den liberalsten j I

Grundsätzen bekannt hat, i« Ansehung des Schutzes des literarischen > a

Eigenthums noch ungewiß seyn konnte, wird auS Folgendem be- t-

greiflich werden. N

Mackiot hatte sich die Erlaubniß zum Nachdruck meiner drit-ten Auflage von Sr. Majestät dem vorigen Könige von Wär- r

temberg erdet,n und sie erhalten*). Ob eure Regierung, der be- n

kannt ist, daß alle civilisirre Staaten, die mit ihter Gesetzge- e>

düng vorgeschritten sind, den Nachdruck als rechtswidrigen a

Eingriff m das Ergenlhum eines Dritten bestrafen, denselben aus- ! ti

drücklich zu erlauben, nicht Bedenken tragen sollte — im ^ g

Fall sie srlbft noch schwankt, ihn geradezu zu verbieten, — i d.wollen wir hier nicht fragen, da jeder Leser sich die Frage selbst i icmachen und selbst beantworten wird. Vernünftiger Weite aber « v

konnte diese königliche Erlaubniß sich doch n u r auf d i ej eilig e n g,

Theile erstrecken, weiche, als die Erlaubniß gegeben wurde, ! wexistirten, nicht aber auf die, welche noch sticht existnton! ! g,So hatte Se. Majestät es aber doch gemeint und so mcint-n es !auch Se. Majestät der jetzt regierende König oder sein Geheime- j b«rath; denn mir wurde zum voraus erklärt, ich werde kein Pri- ! mvilegium auf eine neue Auflage «halten, wenn ich nicht vorher ! bizustimmte, daß Mackior auch diejenigen Theile, welche noch nicht - tezur vorigen Auflage gedruckt waren (noch nicht einmal gekackt, , in

noch nicht niedergeschrieben waren), solle nachdrucken ducken!! s A

Man sieht hieraus, welche Ansichten die königi. würtembergische ! geRegierung von der Literatur und dem Buchhandel «den ! esandereRegierunacn für die Säugsmme aller Literatur, folglich aller - nWissenschaft halte«') hat, und für wie wichtig man die Nach- ' rcdrucker in Würtemberg für den Staat betrachtet, um so ihre In- ve

tereffen besser als sie es selbst thu»,- vertreten und für sie M

sorgen zu müsse». Denn es ist gewiß sehr unvorsichtig von ei- j W

nein Rachdrucker, den Nachdruck eines noch nicht vollendeten Werks M

zu beginnen; es ist aber auch gewiß allen Regeln der Um- ^ h

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*) ES ist sehr merkwürdig, daß der Aönig das Gesetz, wodurch derNachdruck in seinem Lande förmlich vrganisirt »nd in Schuh !genommen wur'e, indem die Regierung dazu ausdrückliche Auto- ^risaeionen erideilie, gas, nachdem er eben vom wtcner Ean-zrrffe zurückzekrbrt war, wo er durch seine Unterschrist der §on>grcßacte die Unrechtlichkeit des Nachdrucks und daß derselbe in denStaaten d-s Seutschrn Bundes, also auch in seinen nicht Statt findensoll«, seiest kaum anerkannt hatte!!! Und dies geschah von eine«deutschen Fürstin iin ersten D>o«ent unserer «nd stioer xoliltscheuWiedergeburt. ,