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Zenhter Band. To bis Z.]
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gänzlich verkauft werden. Er beschäftigte sich schon seit dem An»fange des Jayrs igiL mit der Redaction einer neuen zten Auf-rage, die, wie man von ihr erwarten wird, den st'ts gesteiger-ten Ansprüchen des PuLlicumS anders entsprechen dürfte, als dieftistlofe Macklot-Procrustische Verschneidung der 4ten Auflage. —Von dieser fünften Auflage, die sich auch durch ihr gutes Pa-pier auszeichnet, in 5 verschiedenen Ausgaben zu haben, undum ?—zociq neue Artikel vermehrt ist, ohne daß eine Preiterhö«

Vermögen nach geschehen würde, wenn nicht die Verleger bor jedembedeutende» Unternehmen >u zittern sind nur Sachen zu wählen hät-ten, die durch raschen Verkauf die Kosten decken, ehe die Spürhundevon Nachdruckcrn die Neuigkeit für gute Beute erklären. — Doch dielange schweigende Bunde«versammlung kann uns darthun, daß in die-sem Schwelgen riete Weisheit verborgen lag; sie kann, einsehend, daßauch dieser Punkt durch die Seffentlichkeit seine Ansprüche geltend macht,den igle» Artikel der Bundesaeft: „Die Bundesversammlung wirdsich bet ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfü-gungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte derSchriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen,"Mit selche, Kraft ausführen, wie rechtliche Hoffnung sie erwarten darf.Dann mächte wohl eine Erklärung entstehe», welche die Nachdruck»nicht nachdrucken, und es wird begreiflich werden, daß rß eineSchmach ist für einen Staat: Gesinde! der Art nicht in Zucht zu neh,inen. Duldung ist hier Dlebeshehleret, die nur durch Hülfe derRabulisten in ein Dunkel gehüllt war.

Man erlaube mir hier auch noch mitzutheilen, was Hr. von Kotze-bue über diese unsre Schrift in seinem literarischen Wochenblatt« sagt(Nr- SS. »r Band):

Wir machen aufmerksam »uf «ine kleine Schrift, welche der Buch-händler Drockhaus gratis vertheilt. Sie betrifft einen Prozeßgegen den Nachdrucket Macklot in Stuttgart, einen der stin-kendsten dieser Art, die jemals geführt worden. Hier kann man ler-nen, wie leicht und gern der Mensch (trotz seinem ewigen Fortschreitenzur Weruollkommnung) alle Moralität mit Füßen tritt, sobald er u n-gestraft dabei zu gewinnen glaubt. — Freilich hatBrockhan«Recht, daran zu erinnern, baß ja Niemand de« Staate seine Spiel-karten und Caleuder, oder dem Känige von Portugal seine Gebetbü-cher nachdrucken darf, und daß jedes Eigenthumsrecht unverletzlich seynsollte, es möge de« Staate oder einem Privatmanne angehören. Eilst doch In der That empörend, sich' einen Fürsten zu denken,der zu dem Buchhändler spricht: „meine Calende, sollst dumir nicht nachdrucken bei schwerer Strafe; wenn dir aber »ines deinertheuer erkauften Dsrlagswsrks in meinen Staaten nachgedruckt wird, sosollst du nicht mucksen " Wenn nun vollends, wie hier der Fall ist,der Fürst «tu Privilegium gegon den Nachdruck gegeben, und auchhiefts nicht einmal den rechtmäßigen Eigenthümer schützt — — wennder Nachdrucke, so unglaublich unverschämt ist, Pränumeration auf «inganzes Werk zu sammeln, welches im Original »och nicht einmal ganzerschienen ist --- wenn hohe Beamte mit sprudelnder Bered-

samkeit behaupten, di,e Nachdrucket wären dje größten Wohlthä-ter eines Landes, und ihnen verdanke man die hohe Stufe der Eul,tur, auf welcher man ,vermeintlich) stehe-- wenn h 0 he. Be-

iz Mt« die unsinnig,, höchst »»christliche Meinung hegen, das Hon«-